Neues Verpackungsgesetz ab Januar 19.12.2018, 09:59 Uhr

Kampf gegen Verpackungsmüll-Flut mit neuen Regeln

Ab dem 1. Januar 2019 gilt das neue Verpackungsgesetz. Verbraucher werden nicht allzu viel merken von dem Gesetz, das nur ein Baustein ist im Kampf gegen unnötiges Müllaufkommen. Für Handel und Recycling-Branche ändert sich aber viel.
(Quelle: shutterstock.com/Maxim Minaev)
220,5 Kilo, so viel bekommen nur sehr gut trainierte Gewichtheber über den Kopf gestemmt. In der Disziplin Reißen sind 220 Kilo sogar Weltrekord. Das ist die Menge an Verpackungsmüll, die statistisch jeder Deutsche im Jahr produziert. 18,16 Millionen Tonnen waren es 2016 insgesamt, das sind die neuesten Zahlen des Umweltbundesamts. Zu viel, da sind sich Umweltschützer einig, auch wenn 70 Prozent der Verpackungen ins Recycling gehen. Einen großen Anteil hat unser Lebensstil: Kaffee und Mittagessen zum Mitnehmen, kleine Portionen für Single-Haushalte, bequemes Kochen mit vorportionierten Lebensmitteln, im Netz bestellen und liefern lassen.

Weil Verpackungen für Hersteller und Handel größte Bedeutung haben und die Abfall-Abholung und -Verwertung ein Milliardengeschäft sind, tut sich die Politik schwer damit, gegen den Müllberg anzugehen. Das Verpackungsgesetz, das zum 1. Januar 2019 in Kraft tritt, war letztlich eine Notlösung nach jahrelangem Gezerre. Umweltschützer waren vom Ergebnis enttäuscht.

Änderungen für Handel und Recycling-Branche

Schon seit Monaten arbeiten Fachleute unter Hochdruck daran, dass zum 1. Januar auch alles funktioniert. Verbraucher werden nicht allzu viel merken von dem Gesetz, das natürlich nur ein Baustein ist im Kampf gegen unnötiges Müllaufkommen. Wenn die EU wie geplant Strohhalme und Besteck aus Kunststoff verbietet, fällt das den Bürgern mehr auf.
Für Handel und Recycling-Branche ändert sich aber viel – und ein bisschen auch für Kunden im Supermarkt. Eine Auswahl:

Mehrweg-Einweg-Schilder: Supermärkte und andere Läden müssen an Getränkeregalen künftig gut lesbare Schilder mit den Hinweisen „Mehrweg" und „Einweg" anbringen, das gilt aber nur für Einweg-Getränke mit Pfandpflicht.

Ausweitung der Pfandpflicht: Für Einweg-Verpackungen mit Frucht- und Gemüse-Nektaren mit Kohlensäure – etwa Apfelschorlen aus Nektar – und Mischgetränke mit Molkeanteil von mehr als 50 Prozent werden künftig 25 Cent Pfand fällig.

Online-Handel in der Pflicht: Das Gesetz stellt klar, dass Versandverpackungen auch Verpackungen sind – also müssen nun ausdrücklich auch Online-Händler ihre Verpackungen registrieren lassen und dafür Lizenzgebühren zahlen. Das gilt auch für sogenannte Umverpackung, in die abgepackte Ware zusätzlich eingepackt ist.

Mehr Recycling: Die Recycling-Quoten werden in zwei Schritten 2019 und 2022 angehoben. Für Glas, Altpapier, Eisenmetalle und Alu steigen sie von 60 bis 75 auf 90 Prozent bis 2022, für Getränkekartons von 60 auf 80 Prozent und für Kunststoffe von 36 auf 63 Prozent.

Umweltfreundlichere Verpackungen: Recycling-Unternehmen wie der Grüne Punkt und die anderen Dualen Systeme finanzieren sich über Lizenzgebühren, die ihnen die „Inverkehrbringer" von Verpackungen zahlen. Von jetzt an müssen sie für umweltfreundliche, gut recycelbare Verpackungen geringere Gebühren verlangen, um diese zu fördern. Die genaue Gestaltung der Anreize ist Sache der Unternehmen.

Mehr Kontrolle: Eine Zentrale Stelle ist künftig dafür zuständig, das System zu kontrollieren. Wer Verpackungen auf den Markt bringt, muss sich dort registrieren. Das Register ist öffentlich, so können sich Konkurrenten gegenseitig im Blick haben. Bei der Zentralen Stelle melden die Hersteller auch Art und Menge ihrer Verpackungen. Für Verstöße drohen Bußgelder bis 200.000 Euro und Vertriebsverbote.

Hersteller in der Pflicht

Vorstand dieser Zentralen Stelle ist Gunda Rachut. „Aktuell verzeichnet das Register 70.000 Einträge. Bis Januar 2019 erwarten wir eine Verdopplung der Zahlen", sagt sie. Das Register habe eine hohe Zahl an „Trittbrettfahrern" aufgedeckt, die bisher keine Gebühren bezahlt haben. Damit sei ein wichtiges Ziel schon erreicht, bevor das Gesetz überhaupt in Kraft trete. Viele hätten das Register aber auch noch nicht genutzt, für die sei es „quasi fünf vor zwölf".

Die Chefin des Umweltbundesamts, Maria Krautzberger, sieht nun die Hersteller in der Pflicht: „Unnötige Verpackungen müssen vermieden werden, wo es geht oder durch wiederverwendbare Mehrwegverpackungen ersetzt werden", sagt sie. Wenn es Einwegverpackungen sein müssen, sollten diese möglichst gut recyclingfähig sein. Verbraucher ruft sie auf, das Recycling-System zu unterstützen: „Restmüll gehört nicht in den gelben Sack oder die gelbe Tonne, denn er erschwert Sortierung und Recycling der Verpackungsmaterialien."

Es gebe gute Gründe, Lebensmittel und anderes zu verpacken – und so zu schützen. So argumentiert das Deutsche Verpackungsinstitut: „Weil der Wert und die Kosten eines verpackten Gutes den Wert und die Kosten seiner Verpackungen weit übersteigen, lohnt sich die Verpackung sowohl wirtschaftlich, als auch ökologisch und sozial."



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