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Fair-Trade-Verstoß
30.09.2025, 15:10 Uhr

Shimano wegen unlauterer Forderungen gerügt

Die japanische Wettbewerbsbehörde wirft Shimano vor, Zulieferer unrechtmäßig belastet zu haben. 121 Firmen mussten Werkzeuge kostenlos lagern. Shimano zahlte bereits Entschädigungen und kündigt strengere Kontrollen an.
Shimano zahlt nach Rüge Entschädigungen an Zulieferer.
(Quelle: Shimano)
Die japanische Wettbewerbsbehörde Fair Trade Commission hat Shimano am 17. September 2025 wegen eines Verstoßes gegen das Subunternehmergesetz gerügt. Der Konzern habe 121 Zulieferern auferlegt, insgesamt 4.313 Werkzeuge und Formen unentgeltlich einzulagern und Inventuren vorzunehmen – auch dann, wenn keine Bestellungen für die damit gefertigten Teile vorlagen.
Die Behörde sieht darin einen Verstoß gegen das Subunternehmergesetz, das unlautere wirtschaftliche Vorteile zulasten von Zulieferern untersagt. Betroffen sind Vorgänge seit dem 1. Dezember 2023.

Shimano will entschädigen und Compliance stärken

Shimano teilte mit, dass bereits Entschädigungen an Zulieferer gezahlt wurden, die eine Erstattung beantragt hatten. Mit weiteren Unternehmen laufen noch Gespräche. Werkzeuge, für die keine künftige Produktion vorgesehen ist, werden derzeit eingesammelt oder entsorgt.
Das Unternehmen kündigte an, interne Abläufe zu überprüfen und die Schulungen für Beschäftigte zu verstärken. Der Vorstand bestätigte, dass die gerügten Praktiken nicht wiederholt werden sollen.



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