Gerichtsurteil 17.05.2022, 09:34 Uhr

EU hebt Strafzoll auf China-Importe für einen E-Bike-Hersteller auf

Für Giant werden die Antidumping- und Antisubventionsverordnungen für importierte E-Bikes aus China aufgehoben. Für alle anderen gelten sie weiter.
Ein EU-Gericht hat den Strafzoll für E-Bikes aus China für Giant aufgehoben.
(Quelle: Shutterstock / Zerbor)
Das hat Ende April das Gericht der Europäischen Union entschieden, meldet der Herstellerverband Leva-EU. „Das Urteil ist klar und einfach. Die Kommission hat bei der Bestimmung der Preisunterbietung einen methodischen Fehler begangen, der nicht überwunden werden kann. Dieser Fehler entkräftet den ursächlichen Zusammenhang zwischen den angeblichen gedumpten Einfuhren und der Schädigung des Wirtschaftszweigs der EU. Infolgedessen hat das Gericht sowohl die Antidumping- als auch die Antisubventionsverordnung für Giant für nichtig erklärt“, so Leva-EU.
Noch wichtiger sei nach Auffassung des Verbands, dass das Gericht festgestellt hat, dass der methodische Fehler Auswirkungen auf die Berechnung der Preisunterbietung hat. Betroffen seien damit alle in die Stichprobe einbezogenen Hersteller. „Mit anderen Worten, die Vorschriften sind theoretisch nicht nur für Giant, sondern für alle Beteiligten ungültig“, versteht der Verband das Urteil. Allerdings hab nur Giant den Fall vor Gericht gebracht und daher könne das Gericht nur für Giant entscheiden.

Leva-EU lotet rechtliche Konsequenzen aus

Leva-EU sucht derzeit Rechtsberatung zu den weiteren Auswirkungen dieses Urteils. Die fraglichen Antidumping- und Antisubventionsverordnungen sind nämlich immer noch in Kraft und erschweren den Handel mit E-Bikes und Teilen, sowohl für Hersteller wie auch Importeure. Der Strafzoll wurde im Januar 2019 beschlossen und wird seitdem hitzig diskutiert. Besonders die europäische Herstellervereinigung EBMA hat die Strafzölle forciert.



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