EU-Ausschuss stimmt dagegen 23.01.2019, 09:26 Uhr

Keine Haftpflichtversicherung für Pedelecs

Die EU-Parlamentarier aus dem Ausschuss für Binnenmarkt und Verbraucherschutz haben offenbar die diskutierte Haftpflichtversicherung für Pedelecs abgelehnt.
Für Pedelecs ist auch künftig keine Haftpflichtversicherung nötig.
(Quelle: www.pd-f.de / biketec)
Das letzte Wort habe zwar das EU-Parlament, doch nach Angaben von Albert Herresthal, Geschäftsführer des Verbund Service und Fahrrad (VSF), ist dessen Zustimmung für die Entscheidung des Ausschusses, also gegen die Haftpflichtversicherung, sehr wahrscheinlich. Der VSF habe im Vorfeld seine Mitglieder in Deutschland, Österreich und Belgien gebeten, an die Mitglieder des Ausschusses zu schreiben und sie unter nennung der Argumente aufzufordern, für Anträge zu stimmen, die eine Versicherungspflicht für Pedelecs verhindern.
VSF-Sprecher Herresthal zeigt sich erfreut: „Die Kuh ist vom Eis! Wir sind froh, dass eine Belastung des Pedelec-Marktes durch eine verpflichtende Kfz-Haftpflichtversicherung nun wahrscheinlich vermieden werden kann. Es ist großartig, in welchem Maße sich unsere VSF-Mitglieder in Deutschland, Österreich und Belgien in den letzten Tagen engagiert haben, in dem sie die Europaabgeordneten massenhaft angeschrieben haben. Die Entscheidung der EU-Parlamentarier im Ausschuss verdient Respekt, weil sie eine Güterabwägung vornehmen mussten. Mit der Zwangsversicherung sollten potenzielle Unfallopfer materiell geschützt werden, was grundsätzlich nachvollziehbar ist. Nun deutet sich an, dass die EU-Länder zu dieser Frage individuelle Lösungen entwickeln können – ein guter Kompromiss“.
Auch die Fahrradverbände European Cyclist‘s Federation (ECF), Conebi (Confederation of the European Bicycle Industries) und der Zweirad-Industrie-Verband (ZIV) hatten sich mit ihren Mitgliedern für eine Verhinderung der Haftpflichtversicherung für Elektroräder stark gemacht. Der ECF-Direktor Adam Bodor erklärte dazu, dies sei „eine vernünftige Entscheidung des Europäischen Parlaments. Wir sind glücklich, dass dieses übereinstimmend mit den Radfahrern der Ansicht ist, dass Pedelecs nicht als Kraftfahrzeuge eingestuft werden müssen und darum auch keine Haftpflichtversicherung nötig ist. Wir bitten die EU-Mitgliedsstaaten, dem Parlament zu folgen und Pedelecs von diesen Pflichten auszunehmen“. Und der Conebi-Vorsitzende Manuel Marsilio ergänzt: „Ich möchte den Mitgliedern des Komitees danken, die unsere Position unterstützt haben. Wir werden jetzt auf die Mitgliedsstaaten zugehen, damit Pedelecs von der neuen Kraftfahrzeugversicherungspflicht ausgenommen bleiben“.
Die SPD-Europaabgeordnete Kerstin Westphal (Würzburg) wolle sich für eine Balance zwischen den berechtigten Schutzinteressen der Verbraucher im Falle eines Unfalls mit Pedelecs sowie dem Interesse, Pedelecs und andere Kleinstfahrzeuge in ihrer Verbreitung nicht zu behindern, einsetzt. Wörtlich habe sie dem VSF-Vertreter Herresthal mitgeteilt: „Einige Kraftfahrzeuge, wie zum Beispiel elektrische Fahrräder und Segways, sind kleiner und verursachen daher weniger Unfälle oder Sachschäden als andere. Es wäre unverhältnismäßig und nicht zukunftssicher, sie in den Geltungsbereich der Richtlinie 2009/103 / EG aufzunehmen, da dies zu einer kostspieligen und übermäßigen Abdeckung dieser Fahrzeuge führen würde. Eine solche Situation würde auch die Akzeptanz dieser Fahrräder untergraben und Innovationen im Bereich der Elektromobilität hindern. Es ist daher erforderlich, den Anwendungsbereich der Richtlinie 2009/103 / EG auf die Fahrzeuge zu beschränken, für die eine EU-Typgenehmigung gilt. Es ist jedoch wichtig, den Mitgliedstaaten zu gestatten, auf nationaler Ebene das angemessene Schutzniveau für Personen festzulegen, die möglicherweise von anderen als den EU-Typgenehmigungsfahrzeugen verletzt werden. Daher halte ich es für erforderlich, dass die Mitgliedstaaten neue verbindliche Bestimmungen zum Schutz der Benutzer dieser anderen Fahrzeugtypen beibehalten oder einführen dürfen, um potenzielle Geschädigte vor einem Verkehrsunfall zu schützen bzw. auch zu entschädigen.“



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