Regeln für den E-Bike-Markt
10.10.2025, 08:00 Uhr
Tüv Rheinland erklärt: Was Hersteller bei Pedelec-Prüfungen beachten müssen
Der Markt für Pedelecs wächst weiter – doch mit der Dynamik steigen auch die regulatorischen Anforderungen. Ein Whitepaper von Tüv Rheinland zeigt, worauf Hersteller achten müssen, um Sicherheit und Konformität zu gewährleisten.
Mit steigender Leistung wächst auch der Prüfbedarf: Pedelecs gelten längst als Hightech-Produkte auf zwei Rädern.
(Quelle: TÜV Rheinland)
Überblick: Ein wachsender Markt mit klaren Regeln
Der Markt für Fahrräder mit Elektroantrieb wächst seit Jahren. Laut Tüv Rheinland bleibt Europa ein zentraler Absatzraum – trotz leichter Rückgänge in Deutschland im Jahr 2024. Mit steigender Nachfrage nehmen auch die regulatorischen Anforderungen zu. Für Hersteller wird es immer wichtiger, die relevanten Normen und Richtlinien zu kennen, um Sicherheit und Marktzugang sicherzustellen.
Pedelec-Kategorien im Vergleich
Das Whitepaper von Tüv Rheinland erklärt die technischen und rechtlichen Unterschiede zwischen den gängigen Pedelec-Typen:
- Pedelec: Motorunterstützung bis 25 km/h, maximal 250 Watt Nenndauerleistung, gilt als Fahrrad.
- L1e-A-Pedelec: ebenfalls bis 25 km/h, aber mit bis zu 1.000 Watt Leistung, EU-Richtlinie L1e-A.
- S-Pedelec: bis 45 km/h, bis zu 4.000 Watt, gilt als Kleinkraftrad (L1e-B), Führerschein- und Helmpflicht.
EU-Standards im Überblick
Hersteller müssen eine Vielzahl europäischer Normen einhalten. Dazu zählen unter anderem:
- EN 15194: mechanische und elektrische Sicherheit von EPACs (Electrically Power Assisted Cycles).
- RoHS-Direktive: Beschränkung gefährlicher Stoffe.
- EMV-Richtlinie (2014/30/EU): elektromagnetische Verträglichkeit.
- Niederspannungsrichtlinie (LVD): für elektronische Produkte mit Netzanschluss.
- EN ISO 4210-2: Anforderungen an Beleuchtung und Reflektoren.
Nationale Unterschiede erschweren die Planung
Obwohl die EU viele Regeln harmonisiert hat, bestehen weiterhin Unterschiede zwischen den Mitgliedsstaaten. Einige Länder schreiben Helmpflicht oder Warnwesten vor, andere regeln detailliert den Kindertransport mit Anhänger. Für Hersteller bedeutet das: Auch bei europaweit verkauften Modellen muss geprüft werden, welche nationalen Zusatzanforderungen gelten.
Tüv Rheinland als Partner für Hersteller
Tüv Rheinland prüft Pedelecs im Nürnberger Labor auf mechanische Stabilität, elektrische Sicherheit und elektromagnetische Verträglichkeit. Dabei werden Parameter wie Maximalgeschwindigkeit, Abschaltverhalten und Schiebehilfe unter realen Bedingungen getestet. Ziel ist, die Konformität mit geltenden Normen sicherzustellen und Herstellern eine verlässliche Zertifizierungsgrundlage zu bieten.
Neben der Produktsicherheit unterstützt Tüv Rheinland Unternehmen auch bei der Interpretation aktueller EU-Richtlinien und nationaler Vorschriften – ein zunehmend komplexer Bereich, der für den Markterfolg entscheidend ist.
Fazit
Der Pedelec-Markt bleibt dynamisch, aber reguliert. Hersteller, die Normen und Prüfprozesse frühzeitig berücksichtigen, sichern sich Wettbewerbsvorteile – und stärken das Vertrauen von Handel und Kundschaft gleichermaßen.
Neben der Produktsicherheit unterstützt Tüv Rheinland Unternehmen auch bei der Interpretation aktueller EU-Richtlinien und nationaler Vorschriften – ein zunehmend komplexer Bereich, der für den Markterfolg entscheidend ist.