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Regeln für den E-Bike-Markt 10.10.2025, 08:00 Uhr

Tüv Rheinland erklärt: Was Hersteller bei Pedelec-Prüfungen beachten müssen

Der Markt für Pedelecs wächst weiter – doch mit der Dynamik steigen auch die regulatorischen Anforderungen. Ein Whitepaper von Tüv Rheinland zeigt, worauf Hersteller achten müssen, um Sicherheit und Konformität zu gewährleisten.
Mit steigender Leistung wächst auch der Prüfbedarf: Pedelecs gelten längst als Hightech-Produkte auf zwei Rädern.
(Quelle: TÜV Rheinland)

Überblick: Ein wachsender Markt mit klaren Regeln

Der Markt für Fahrräder mit Elektroantrieb wächst seit Jahren. Laut Tüv Rheinland bleibt Europa ein zentraler Absatzraum – trotz leichter Rückgänge in Deutschland im Jahr 2024. Mit steigender Nachfrage nehmen auch die regulatorischen Anforderungen zu. Für Hersteller wird es immer wichtiger, die relevanten Normen und Richtlinien zu kennen, um Sicherheit und Marktzugang sicherzustellen.

Pedelec-Kategorien im Vergleich

Das Whitepaper von Tüv Rheinland erklärt die technischen und rechtlichen Unterschiede zwischen den gängigen Pedelec-Typen:
  • Pedelec: Motorunterstützung bis 25 km/h, maximal 250 Watt Nenndauerleistung, gilt als Fahrrad.
  • L1e-A-Pedelec: ebenfalls bis 25 km/h, aber mit bis zu 1.000 Watt Leistung, EU-Richtlinie L1e-A.
  • S-Pedelec: bis 45 km/h, bis zu 4.000 Watt, gilt als Kleinkraftrad (L1e-B), Führerschein- und Helmpflicht.
Diese Differenzierung ist entscheidend für die Zulassung und die Konformität mit EU-Vorgaben.

EU-Standards im Überblick

Hersteller müssen eine Vielzahl europäischer Normen einhalten. Dazu zählen unter anderem:
  • EN 15194: mechanische und elektrische Sicherheit von EPACs (Electrically Power Assisted Cycles).
  • RoHS-Direktive: Beschränkung gefährlicher Stoffe.
  • EMV-Richtlinie (2014/30/EU): elektromagnetische Verträglichkeit.
  • Niederspannungsrichtlinie (LVD): für elektronische Produkte mit Netzanschluss.
  • EN ISO 4210-2: Anforderungen an Beleuchtung und Reflektoren.
Diese Normen betreffen Konstruktion, elektrische Sicherheit, Materialauswahl und Störanfälligkeit.

Nationale Unterschiede erschweren die Planung

Obwohl die EU viele Regeln harmonisiert hat, bestehen weiterhin Unterschiede zwischen den Mitgliedsstaaten. Einige Länder schreiben Helmpflicht oder Warnwesten vor, andere regeln detailliert den Kindertransport mit Anhänger. Für Hersteller bedeutet das: Auch bei europaweit verkauften Modellen muss geprüft werden, welche nationalen Zusatzanforderungen gelten.

Tüv Rheinland als Partner für Hersteller

Tüv Rheinland prüft Pedelecs im Nürnberger Labor auf mechanische Stabilität, elektrische Sicherheit und elektromagnetische Verträglichkeit. Dabei werden Parameter wie Maximalgeschwindigkeit, Abschaltverhalten und Schiebehilfe unter realen Bedingungen getestet. Ziel ist, die Konformität mit geltenden Normen sicherzustellen und Herstellern eine verlässliche Zertifizierungsgrundlage zu bieten.

Neben der Produktsicherheit unterstützt Tüv Rheinland Unternehmen auch bei der Interpretation aktueller EU-Richtlinien und nationaler Vorschriften – ein zunehmend komplexer Bereich, der für den Markterfolg entscheidend ist.

TÜV Rheinland prüft Pedelecs in mehreren sicherheitsrelevanten Kategorien – von Mechanik bis EMV.
Quelle: TÜV Rheinland

Fazit

Der Pedelec-Markt bleibt dynamisch, aber reguliert. Hersteller, die Normen und Prüfprozesse frühzeitig berücksichtigen, sichern sich Wettbewerbsvorteile – und stärken das Vertrauen von Handel und Kundschaft gleichermaßen.



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