Grüner Pfeil für Radfahrer 31.01.2022, 14:02 Uhr

Rechtsabbieger missachten rote Ampeln

Die Bundesanstalt für Straßenwesen (BASt) hat einen Pilotversuch zum grünen Pfeil für Rechtsabbieger durchgeführt. Viele Radfahrer ignorieren die rote Ampel. Sicher ist es trotzdem.
Versuchskreuzung mit Rechtsabbiegerpfeil in Darmstadt
(Quelle: Bundesanstalt für Straßenwesen)
Die Bundesanstalt für Straßenwesen (BASt) hat die Ergebnisse ihres Pilotversuchs zum grünen Pfeil für rechtsabbiegende Radfahrer und Radfahrerinnen veröffentlicht. Die Untersuchung der BASt erfolgte 2019 in Bamberg, Darmstadt, Düsseldorf, Köln, Leipzig, München, Münster, Reutlingen und Stuttgart. Der Versuch fand an 43 Stellen in den neun Städten statt, dort durfte man mit dem Rad bei roter Ampel nach rechts abbiegen, ähnlich wie dies bei Autos oft erlaubt ist.

BASt untersuchte Radverkehr mit grünem Pfeil 2019

Angebracht wurden die Schilder mit dem Rechtsabbiegerpfeil für Radfahrer und Radfahrerinnen zwischen Januar und März 2019. Im Sommer 2019 fanden dann die Erhebungen statt, der Versuch endete am 31. Dezember 2019. Daraufhin wurden die Zeichen bis zur Auswertung und entsprechenden Anpassung der StVO wieder entfernt.
Die Versuchskreuzungen wiesen unterschiedliche Kombinationen der Radverkehrsführung auf. Untersucht wurden sowohl Stellen mit Mischverkehr als auch solche mit Radfahrstreifen oder Radwegen in den Zufahrten und Ausfahrten. Im Pilotversuch wurden Radverkehr, Autoverkehr und Fußverkehr untersucht sowie Auswertungen zu Verhaltensweisen wie Rotlichtakzeptanz und Einhaltung der Anhaltepflicht, Wartezeiten, Abbiegegeschwindigkeiten, Interaktionen, Bewegungslinien und eine Analyse des Unfallgeschehens der Pilotstellen für rechtsabbiegende Radfahrer und Radfahrerinnen durchgeführt.

Radfahrende ignorieren Haltegebot

Die Ergebnisse zeigten vor Anbringung der Verkehrszeichen einen hohen Anteil an Rotlicht-Missachtungen rechts abbiegender Radfahrerinnen und Radfahrer. Der grüne Pfeil änderte daran nichts: Die Rechtsabbieger fuhren weiter wie zuvor. Trotz des grünen Pfeils hätten sie allerdings bei roter Ampel anhalten müssen, was aber nur eine Minderheit machte.
Zwar überfuhren sie nun keine rote Ampel mehr, doch trotzdem hätten sie anhalten müssen. Nach Anbringung der Zeichen blieb dies unverändert – die meisten bogen ab, ohne zu halten. „Systematische zusätzliche Behinderungen beziehungsweise Gefährdungen der insgesamt betroffenen Verkehrsteilnehmer konnten nach Anbringung der Zeichen jedoch nicht nachgewiesen werden“, so die Bundesanstalt für Straßenwesen. Sie schlussfolgert, dass eine Anordnung des Rechtsabbiegens bei Rot für den Radverkehr an Ampeln ohne eine Gefährdung der Verkehrssicherheit grundsätzlich möglich ist. Hierbei sei jedoch zu erwarten, dass viele Radfahrerinnen und Radfahrer das Haltegebot vor dem Abbiegen bei Rot missachten.
Mehr Informationen dazu bietet die BASt hier.



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