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Offener Brief 03.09.2025, 14:04 Uhr

Leva-EU mobilisiert gegen ZIV-Vorschlag zur EPAC-Regulierung

Die europäische Interessenvertretung LEVA-EU intensiviert ihren Widerstand gegen den Regulierungsvorschlag des ZIV zur Definition von E-Bikes. Mit einem offenen Brief ruft die Organisation nun zu breiter Unterstützung auf.
Die Diskussion um die EPAC-Regulierung in der EU hält an.
(Quelle: Shutterstock / RaffMaster / OpenAI)
Die Debatte um die künftige Regulierung von elektrisch unterstützten Fahrrädern (EPACs) in Europa erreicht einen neuen Höhepunkt. Leva-EU hat am 2. September einen europaweiten offenen Brief an ZIV, Conebi und die EU-Kommission veröffentlicht, der sich vehement gegen die vom deutschen Branchenverband vorgeschlagenen technischen Beschränkungen wendet.

Der Kern des Konflikts

Im Zentrum der Auseinandersetzung steht der im April 2025 veröffentlichte ZIV-Vorschlag „E-bikes – Active Mobility as Success Factor“, der klare technische Grenzen für EPACs definiert. Die vorgeschlagenen Parameter umfassen eine maximale Spitzenleistung von 750 Watt, ein Unterstützungsverhältnis von 1:4 (in Ausnahmefällen bis 1:6 unter 15 km/h) sowie Gewichtsbeschränkungen von 250 kg für einspurige und 300 kg für mehrspurige Fahrzeuge.

„Der rechtliche Fahrradstatus des EPAC steht auf der Kippe“, warnt Ernst Brust vom Institut Velotech in einem detaillierten Artikel von SAZbike in Ausgabe 14/2025 zu dem Thema. Diese Einschätzung teilen viele etablierte Hersteller, die in der technischen Aufrüstung mancher E-Bikes eine Gefährdung des bewährten Rechtsrahmens sehen.

Pragmatische Notwendigkeit oder Innovationsbremse?

Der ZIV argumentiert, dass präzise technische Leitplanken notwendig seien, um die Gleichstellung von EPACs mit Fahrrädern langfristig zu sichern. „Das E-Bike besitzt den Status eines Fahrrads und erlebt dadurch erhebliche Freiheiten, die es erst erfolgreich gemacht haben“, betont Claus Fleischer von Bosch Ebike Systems, der den Vorschlag unterstützt.

Leva-EU hingegen sieht in den Beschränkungen eine existenzielle Bedrohung für ganze Marktsegmente. Die Organisation warnt, dass der Vorschlag „zahllose Fahrzeuge“ in das aufwendige L-Kategorie-Typgenehmigungsverfahren nach Regulation 168/2013 drängen würde. Dies betreffe insbesondere Lastenräder für gewerbliche Zwecke sowie Fahrzeuge für ältere oder mobilitätseingeschränkte Nutzer. Der aktuelle offene Brief ist hier zu finden.

Die Schweizer Perspektive

Interessante Impulse liefert der Blick in die Schweiz, wo bereits ähnliche Regelungen diskutiert werden. Die dortige Entwicklung zeigt, dass eine Balance zwischen Verkehrssicherheit und Innovationsfreiheit durchaus möglich ist – allerdings unter anderen rechtlichen Rahmenbedingungen als in der EU.
Besonders kontrovers wird die Frage der gewerblichen Nutzung diskutiert. Der Radlogistikverband Deutschland (RLVD) argumentiert, dass Commercial Cargobikes andere technische Anforderungen haben als private E-Bikes. „Wirtschaftsverkehr macht in Städten circa 30 Prozent des Verkehrs aus“, erklärt Tom Assmann vom RLVD. Eine zu strikte Regulierung könnte den Umstieg von schweren Lieferfahrzeugen auf nachhaltige Alternativen behindern.

Der Weg nach vorne

Die EU-Kommission hatte die Branche aufgefordert, konkrete Vorschläge für eine einheitliche EPAC-Definition vorzulegen. Der ZIV-Vorschlag stellt derzeit den konkretesten Ansatz dar, auch wenn er nicht unumstritten ist. Befürworter sehen darin einen notwendigen Ordnungsrahmen, der Planungssicherheit für Hersteller und Infrastrukturbetreiber schafft.

Leva-EU fordert stattdessen eine „dedizierte LEV-Regulation“ – einen technologieneutralen Rechtsrahmen, der Innovation und Sicherheit gleichermaßen gewährleistet. Mit ihrem offenen Brief will die Organisation nun demonstrieren, dass es breiten Widerstand gegen die vorgeschlagenen Beschränkungen gibt.
Die aktuelle Diskussion zeigt, wie komplex die Regulierung eines dynamischen Marktes ist. Während die einen vor einem „Wettrüsten“ bei der Motorleistung warnen, fürchten die anderen um Innovationskraft und Marktvielfalt.

Letztendlich wird es darauf ankommen, einen Kompromiss zu finden, der sowohl die Verkehrssicherheit als auch die Entwicklungsmöglichkeiten der Branche berücksichtigt. Die 750-Watt-Grenze mag dabei als pragmatischer Orientierungswert dienen – entscheidend wird jedoch sein, ob die finale Regulierung genügend Flexibilität für unterschiedliche Nutzungsszenarien bietet.

Die kommenden Monate werden zeigen, ob sich die Branche auf einen gemeinsamen Weg einigen kann oder ob die EU-Kommission ohne Konsens entscheiden muss. Für den langfristigen Erfolg der E-Mobilität wäre ersteres zweifellos vorzuziehen.




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