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29.09.2023, 12:26 Uhr

Mauterhöhung für kleine Nutzfahrzeuge trifft Handel

Der Handelsverband Deutschland (HDE) kritisiert die geplante Änderung des Mautgesetzes. Insbesondere die Einbeziehung der kleinen Nutzfahrzeuge ab 3,5 Tonnen in die Mautpflicht zeige, dass die Bundesregierung vor allem nach Einnahmequellen sucht.
Die Maut soll ausgeweitet werden auf kleine Nutzfahrzeuge.
(Quelle: Shutterstock / OFC Pictures)
Bereits im Koalitionsvertrag wurde die Aufnahme von gewerblichen Güterkraftverkehren mit Fahrzeugen von 3,5 bis 7,5 Tonnen in die Lkw-Maut vereinbart. „Neu ist im Mautentwurf, dass jetzt auch Auslieferfahrzeuge des Handels einbezogen werden sollen. Das führt zu einer zusätzlichen Belastung insbesondere des Verteiler- und Zubringerverkehrs, wie er im Einzelhandel stattfindet“, so Ulrich Binnebößel, HDE-Abteilungsleiter Logistik Betroffen seien hiervon vor allem mittelständische Unternehmen des Einzelhandels, die ihre Waren selbstständig ausliefern.
„Die Ausweitung der Maut führt zusammen mit der ebenfalls beschlossenen Anhebung des CO2-Preises auf Treibstoff zu einer deutlichen Mehrbelastung insbesondere der mittelständischen Handelsunternehmen, die mit kleinen Einheiten unterwegs sind“, so Binnebößel weiter. Im Koalitionsvertrag sei noch von der Vermeidung einer Doppelbelastung ausgegangen worden. Daher sollte laut HDE auch für Fahrzeuge des Einzelhandels eine Ausnahme von der Maut gelten, wie sie auch für die Fahrzeuge von Handwerkern vorgesehen ist.


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