Rechtsstatus des Pedelec 28.06.2021, 09:00 Uhr

EU-Rat und EU-Parlament lehnen Versicherungspflicht für Elektroräder ab

Der EU-Rat und das EU-Parlament haben sich vorübergehend geeinigt: Es wird keine Versicherungspflicht für Elektroräder geben.
EU-Flagge
(Quelle: Pixabay)
Diese Entscheidung war bereits 2019 absehbar und wurde jetzt vom Rat und Parlament informell bestätigt. Nur der formelle Beschluss steht noch aus. Elektrofahrräder bleiben damit aller Voraussicht nach von der Versicherungspflicht ausgenommen. Damit sind Versicherungskennzeichen vom Tisch. Der Rat begründet dies damit, dass Überregulierung vermieden werden soll.
Anna-Lena Scherer, beim europäischen Fahrradherstellerverband Conebi zuständig für die Öffentlichkeitsarbeit, sagt: „Nach mehrjährigen Treffen mit den europäischen Institutionen und Mitgliedstaaten haben wir ein großartiges Ergebnis erzielt: Der Status des Pedelecs als Fahrrad wurde bestätigt und es wurde klargestellt, dass Pedelecs keine Kraftfahrzeuge sind. Bei einem anderen Ergebnis wären die Folgen sowohl für Fahrradfahrer als auch für unsere Branche nachteilig gewesen, daher ist dies definitiv ein Moment zum Feiern.“
Diese Entscheidung wurde unabhängig von anderen, teils noch ausstehenden Entscheidungen zum rechtlichen Status von Pedelecs getroffen.


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