Zukunft der EPAC-Regulierung 11.06.2025, 12:21 Uhr

RLVD warnt vor praxisferner Leistungsbegrenzung

Der Radlogistikverband Deutschland (RLVD) e. V. sieht in der aktuellen Position des Verbands ZIV – Die Fahrradindustrie zur Spitzenleistungsbegrenzung von Pedelecs eine Gefahr für die Verkehrssicherheit. 
Der RLVD will, dass auch schwere Cargobikes weiterhin als Fahrräder gelten.
(Quelle: Isicargo)
Neue Runde in der Diskussion um die künftige EPAC-Regulierung: Nachdem kürzlich der Interessenverband Leva-EU das Strategiepapier des ZIV scharf kritisierte, äußerte sich nun auch der Radlogistikverband Deutschland (RLVD) gegen den Industrieverband.
„Fahrrad bleibt Fahrrad – auch mit starker Unterstützung“ – unter diesem Titel hat der RLVD ein erstes eigenes Positionspapier entworfen, das die Perspektive der Logistikbranche, Lastenradhersteller und professionellen Nutzenden in den Fokus rückt. Der Entwurf wird derzeit im Verband diskutiert und soll nun mit der gesamten Branche besprochen werden.
Aus diesem Papier rückt der RLVD zwei zentrale Aussagen nach vorne:

1. Spitzenleistung sichert Praxistauglichkeit – keine Gefahr, sondern Kontrolle:

In der gewerblichen Nutzung – etwa beim Anfahren von beladenen Lastenrädern an Steigungen, bei der Zustellung im hügeligen Stuttgart oder in Rampensituationen in Tiefgaragen – ist eine kurzfristig hohe Motorleistung unverzichtbar. Sonst wird das Rad zu langsam im fließenden Verkehr und lässt sich schlecht kontrollieren. Eine starre Obergrenze bei der Spitzenleistung, wie sie der ZIV vorschlägt, gefährdet damit die Alltagstauglichkeit etablierter Cargobike-Systeme.

2. Sicherheit entsteht durch nachvollziehbare, technische Standards – nicht durch abstrakte Wattgrenzen:

Lastenräder als EPACs werden bis maximal 25 Stundenkilometer elektrisch unterstützt. Verkehrsberuhigung durch niedrige Geschwindigkeiten ist der nachgewiesen beste Weg zu höherer Verkehrssicherheit. Das erreichen Lastenräder, indem sie Vans und Pkw ersetzen.

Unter dem Deckmantel einer Sicherheitsdebatte wird in der Position des ZIV unter anderem eine Begrenzung der elektrischen Spitzenleistung auf 750 Watt vorgeschlagen. Der RLVD hingegen warnt vor einer solchen Regelung: „Statt unklarer Leistungsobergrenzen braucht es die konsequente Anwendung der europäischen EN-17860-Normenreihe. Diese unterscheidet bereits zwischen leichten und schweren Lastenrädern und enthält klar messbare sicherheitsrelevante Anforderungen – etwa zulässige Gesamtgewichte je Fahrradtyp, strukturmechanische Prüfungen und definierte Bremsverzögerungen“, erklärt der RLVD in seiner Pressemitteilung zum Strategiepapier.

Fahrräder und EPACs sind in der EU-Verordnung 168/2013 eindeutig geregelt. Der RLVD hält diese Definition für sinnvoll und sieht auf nationaler Ebene keinen Änderungsbedarf. Die Sicherheit moderner Lastenräder wird über technische Standards gewährleistet – nicht über abstrakte Leistungsgrenzen, so der RLDV. „Eine Begrenzung der Spitzenleistung bei schweren Commercial Cargobikes bietet keinen Sicherheitsgewinn. Im Gegenteil: Sie würde ihre Einsatzfähigkeit künstlich einschränken, gerade im Anfahrverhalten unter Last. Das würde den dringend benötigten Umstieg von großen, emissionsintensiven Kraftfahrzeugen auf leichte, elektrisch unterstützte Lastenräder behindern – und damit der Verkehrssicherheit mehr schaden als nutzen“, ist sich der Verband sicher.

Branchen-Lunch auf der Eurobike

Am Donnerstag, den 26. Juni, findet um 13 Uhr rund um die Yellow Stage in Halle 8 der Messe Frankfurt ein offener Lunch zur Diskussion des Papiers vom RLVD statt. Der Verband will dort seinen Entwurf des Positionspapiers vorstellen, Fragen beantworten und zu einem offenen Austausch einladen. Ziel ist es, ein praxisgerechtes, sicheres und innovationsfreundliches Regelwerk mit allen relevanten Akteuren – statt vorschneller Einzelvorschläge ohne Branchenrücksprache – zu entwickeln und für Verständnis werben.



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