Vorwurf der Wettbewerbsunterdrückung
04.06.2025, 08:34 Uhr
Leva-EU äußert starke Kritik am ZIV-Vorschlag für EPACs
Mit einer harschen Kritik reagiert Leva-EU auf den Vorschlag des ZIV für die zukünftige Einordnung von EPACs in der EU. Leva-EU wirft dem deutschen Verband nicht nur fehlerhafte Annahmen vor, sondern auch, Wettbewerb zu behindern.
Am 7. April legte der Verband ZIV ein Strategiepapier zur künftigen EPAC-Regelung vor. Dieses Papier soll die rechtliche Gleichstellung von EPACs (Electrically Power Assisted Cycles) mit muskelbetriebenen Fahrrädern sicherstellen. Auch die entsprechende Arbeitsgruppe im europäischen Dachverband Conebi, die ZIV-Experte Tim Salatzki leitet, hat sich auf eine gemeinsame Position verständigt, die mit der vom ZIV vorgestellten identisch ist.
Eine offensichtlich ganz andere Meinung vertritt Leva-EU. Der nach eigenen Angaben einzige Handelsverband in Europa, der sich ausschließlich für leichte Elektrofahrzeuge (Light Electric Vehicles, LEVs) einsetzt, schreibt dazu: „Der Vorschlag des ZIV basiert auf der falschen Annahme, dass EPACs ihren Markterfolg einer angeblichen rechtlichen Gleichstellung mit Fahrrädern verdanken. Auf dieser fehlerhaften Grundlage versucht der ZIV, EPACs zusätzliche technische Beschränkungen aufzuerlegen, einschließlich der Begrenzung von Motorleistung, Unterstützungsverhältnis und Fahrzeuggewicht.“
Leva-EU lehnt den ZIV-Vorschlag entschieden ab, da er laut dem Verband aus dem belgischen Gent eine zutiefst ungerechte regulatorische Kluft schaffen würde. EPACs, die von der Typgenehmigung ausgeschlossen blieben, würden weiterhin einen günstigen rechtlichen und technischen Status unter der Maschinenrichtlinie genießen. Im Gegensatz dazu würden EPACs, die nicht unter die enge Definition der ZIV fallen, in das Typgenehmigungssystem der Kategorie L gezwungen werden, das übermäßig komplex, unerschwinglich und technisch ungeeignet für diese Fahrzeuge sei. Dies würde die Entwicklung und Marktfähigkeit dieser Fahrzeuge praktisch unmöglich machen.
Leva-EU weist auf bestehenden Rechtsrahmen hin
„Der ZIV behauptet, dass der rechtliche Status von EPACs bedroht sei und durch strengere Definitionen gesichert werden müsse. Diese Behauptung ist völlig unbegründet. Der derzeitige Rechtsrahmen – basierend auf Artikel 2.2(h) der Verordnung 168/2013 und der Maschinenrichtlinie – bietet eine klare, stabile und effektive Grundlage für die Entwicklung und Marktplatzierung von EPACs. Harmonisierte europäische Normen wie EN 15194, EN 17404 und EN 17860 gewährleisten die technische Konformität und Sicherheit. Es gibt keine Anzeichen seitens der Europäischen Kommission, dass dieser Rahmen unzureichend ist oder dass EPACs von einer Neueinstufung bedroht sind. Die Behauptung der Rechtsunsicherheit ist daher irreführend und rechtfertigt die vorgeschlagenen Beschränkungen nicht“, so Leva-EU.
Im Namen seiner Mitglieder, die im E-Bike-Sektor und in der gesamten europäischen LEV-Industrie tätig sind, spricht sich Leva-EU nachdrücklich gegen die von der deutschen Fahrradindustrie vorgelegte Position aus. Laut dem Verband würde der ZIV-Vorschlag die Entwicklung von EPACs für Logistik, Zugänglichkeit und Sport stark behindern, ältere, behinderte und körperlich schwächere Nutzerinnen und Nutzer diskriminieren, die Klima- und Mobilitätsziele der EU unterminieren, indem sie das Potenzial für Verkehrsverlagerungen und Innovationen verringern, und den Zweck der technischen Gesetzgebung falsch darstellen, der nicht darin besteht, aktive Mobilität zu definieren oder körperliche Anstrengungen zu erzwingen.
Abschließend stellt Leva-EU fest, dass die eigentliche gesetzgeberische Priorität die Schaffung eines speziellen LEV-Rechtsrahmens sein sollte, der in enger Abstimmung mit der LEV-Industrie entwickelt wird. Ein solcher Rahmen sollte faire, umfassende und technisch begründete Regeln für alle Arten von leichten Elektrofahrzeugen gewährleisten. „In seiner jetzigen Form fördert der ZIV eine eng gefasste industrielle Agenda, die im Widerspruch zu den umfassenderen EU-Zielen für Wettbewerbsfähigkeit, Nachhaltigkeit und integrative Mobilität steht“, so Leva-EU.
Abschließend stellt Leva-EU fest, dass die eigentliche gesetzgeberische Priorität die Schaffung eines speziellen LEV-Rechtsrahmens sein sollte, der in enger Abstimmung mit der LEV-Industrie entwickelt wird. Ein solcher Rahmen sollte faire, umfassende und technisch begründete Regeln für alle Arten von leichten Elektrofahrzeugen gewährleisten. „In seiner jetzigen Form fördert der ZIV eine eng gefasste industrielle Agenda, die im Widerspruch zu den umfassenderen EU-Zielen für Wettbewerbsfähigkeit, Nachhaltigkeit und integrative Mobilität steht“, so Leva-EU.
Industrieinteressen versus Innovationsförderung
Im weiteren Verlauf ordnet Leva-EU den ZIV-Vorschlag mit Bezug auf seine Mitglieder ein. Da viele Mitgliedsunternehmen auf Antriebstechnologien angewiesen seien, die keine Probleme mit dem ZIV-Vorschlag hätten, ziele dieser offenbar darauf ab, diese etablierten Hersteller zu schützen. Während deren rechtlicher Status geschützt werde, würde gleichzeitig das Wachstum leistungsstärkerer LEVs eingeschränkt. „Dieser Ansatz birgt die Gefahr, den Wettbewerb, die Innovation und die Entwicklung neuer Fahrzeugtypen zu ersticken, die einem breiteren Mobilitätsbedarf dienen, einschließlich Logistik, Zugänglichkeit und Sport“, kritisiert Leva-EU.
Der Verband stellt mit Nachdruck fest, dass es sich bei EPACs um Elektroleichtfahrzeuge und nicht um Fahrräder handelt, wie sie im Wiener Übereinkommen über den Straßenverkehr definiert sind. „Fahrräder sind Fahrzeuge mit mindestens zwei Rädern, die ausschließlich durch Muskelkraft angetrieben werden, typischerweise über Pedale oder Handkurbeln. EPACs hingegen sind elektrisch unterstützt und fallen nicht unter diese Definition. Ihre Entwicklung und ihr rechtlicher Status sollten nicht von der Fahrradindustrie diktiert werden“, fordert Leva-EU.
Technische Rechtsvorschriften wie die Verordnung 168/2013 und die Maschinenrichtlinie sollen sicherstellen, dass die in Verkehr gebrachten Fahrzeuge technisch sicher sind. Diese Rahmenwerke sind nicht dazu gedacht, Fahrzeugeigenschaften vorzuschreiben, den Benutzeraufwand zu regulieren oder das Mobilitätsverhalten zu definieren. Die Behauptung, dass EPACs Gefahr laufen, als Kraftfahrzeuge eingestuft zu werden, wenn nicht Assistenzverhältnisse und Gewichtsgrenzen vorgeschrieben werden, ist rechtlich unbegründet, so Leva-EU.
Der Verband stellt mit Nachdruck fest, dass es sich bei EPACs um Elektroleichtfahrzeuge und nicht um Fahrräder handelt, wie sie im Wiener Übereinkommen über den Straßenverkehr definiert sind. „Fahrräder sind Fahrzeuge mit mindestens zwei Rädern, die ausschließlich durch Muskelkraft angetrieben werden, typischerweise über Pedale oder Handkurbeln. EPACs hingegen sind elektrisch unterstützt und fallen nicht unter diese Definition. Ihre Entwicklung und ihr rechtlicher Status sollten nicht von der Fahrradindustrie diktiert werden“, fordert Leva-EU.
Technische Rechtsvorschriften wie die Verordnung 168/2013 und die Maschinenrichtlinie sollen sicherstellen, dass die in Verkehr gebrachten Fahrzeuge technisch sicher sind. Diese Rahmenwerke sind nicht dazu gedacht, Fahrzeugeigenschaften vorzuschreiben, den Benutzeraufwand zu regulieren oder das Mobilitätsverhalten zu definieren. Die Behauptung, dass EPACs Gefahr laufen, als Kraftfahrzeuge eingestuft zu werden, wenn nicht Assistenzverhältnisse und Gewichtsgrenzen vorgeschrieben werden, ist rechtlich unbegründet, so Leva-EU.