Rechtliche Einstufung von Pedelecs 30.04.2021, 12:57 Uhr

EU-Kommission will Pedelecs aus Maschinenrichtlinie ausschließen

Die Europäische Kommission hat am 21. April einen Vorschlag für eine neue Maschinenrichtlinie präsentiert. Diese soll nicht mehr für Pedelecs gelten. Conebi zeigt sich überrascht; Leva-EU dagegen zufrieden.
(Quelle: Pixabay)
Die EU-Kommission schlägt vor, alle „Fahrzeuge, deren einziges Ziel der Transport von Waren oder Personen ist“, vom Anwendungsbereich der Maschinenverordnung auszuschließen (siehe Seite 26, Artikel 2.e). Dies würde bedeuten, dass auch Pedelecs bis 25 km/h von der neuen Maschinenrichtlinie ausgeschlossen werden. Noch ist unklar, unter welche Verordnung Pedelecs dann fallen sollen. Ende März hat das britische TRL-Institut der EU von einer Typgenehmigung für Pedelecs abgeraten
Die Typgenehmigung gilt bisher nur für S-Pedelecs, da diese als Kraftfahrzeuge gelten. S-Pedelecs sind Kraft der Verordnung 168/2013 von der Maschinenrichtlinie ausgeschlossen und der L-Kategorie zugeordnet. Deshalb müssen S-Pedelec-Fahrer Helme tragen, über Führerscheine und Versicherungskennzeichen verfügen und auf der Autospur fahren, anstatt auf dem Radweg.
Conebi reagiert zurückhaltend
Der europäische Industrieverband Conebi, der auch den ZIV vertritt, erklärt, man war zunächst überrascht darüber, dass die EU-Kommission Pedelecs vom Geltungsbereich der neuen Maschinenverordnung ausschließen möchte. Conebi befürchtet Unsicherheit für die Branche. „Die Kommission schlägt nicht vor in welchen Rechtsrahmen Pedelecs nun fallen sollen und das Impact Assessment (dt. Wirkungsanalyse) analysiert diesen Aspekt auch nicht genauer“, so Conebis PR-Mitarbeiterin Anna-Lena Scherer. Ihrer Erklärung nach muss das sogenannte Impact Assessment stattfinden, wenn die Kommission einen neuen Rechtsrahmen vorschlägt oder einen alten revidiert. Dadurch werden momentane Probleme des Rechtsrahmens erklärt, dessen Vor- und Nachteile analysiert und die Hauptziele der Maßnahme erklärt. „In diesem Fall hat zwar ein Impact Assessment stattgefunden, aber die Vor- und Nachteile vom Ausschluss der Verkehrsmittel aus dem Anwendungsbereich wurden nicht genauer analysiert“, kritisiert Scherer.
Der Vorschlag zum Ausschluss der Pedelecs aus der Maschinenrichtlinie der Europäischen Kommission muss erst noch das Europäische Parlament passieren, bevor er in Kraft tritt. In diesen Verhandlungen kann es gut möglich sein, dass es auch noch Änderungen gibt, so der europäische Fahrradverband Conebi gegenüber SAZbike. 
Eines der Hauptziele des Vorschlags ist mehr rechtliche Klarheit des Anwendungsbereichs und der Definitionen in der Maschinenrichtlinie. Conebi betont die hohe Bedeutung der EU-Maschinenrichtlinie für die EU-Fahrradindustrie, da sie die technischen Anforderungen für Pedelecs regelt. Darüber hinaus wurde die allgemein anerkannte Norm EN15194 mit der Maschinenrichtlinie harmonisiert.
Große Teile der EU-Fahrradindustrie, darunter die von Conebi und dem ZIV vertretenen Hersteller, machten positive Erfahrungen mit der Gesetzgebung von Pedelecs gemäß der EU-Maschinenrichtlinie zusammen mit der harmonisierten Norm EN15194. Dank dieser Harmonisierung habe die Branche sichere Produkte in den EU-Binnenmarkt gebracht, so Conebi.  
Leva-EU zeigt sich erfreut
Der Herstellerverband Leva-EU zeigt sich dagegen erfreut. Dessen Managerin Annick Roentynck erklärt: „Wir sind sehr zufrieden mit dieser Entscheidung, weil wir uns 15 Jahre lang dafür eingesetzt haben. Wir hoffen, dass jetzt der Weg frei ist für eine neue Regel, spezifisch entwickelt für leichte Elektrofahrzeuge.“ 
Das konkrete Konzept von Leva-EU sieht folgendermaßen aus: Leva-EU stellt neues rechtliches Konzept für Elektroräder vor.



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