Finanzhilfen bis 2028 möglich 28.07.2023, 11:30 Uhr

Verkehrsminister Wissing verlängert Programm für besseren Radverkehr

Das Bundesministerium für Digitales und Verkehr (BMDV) verlängert das Sonderprogramm „Stadt und Land“ für besseren Radverkehr in den Kommunen bis 2028.
Dr. Volker Wissing
(Quelle: BMDV / Jesco Denzel)
Bundesverkehrsminister Dr. Volker Wissing sagt: „Wir wollen den Menschen attraktive Mobilitätsangebote machen. Im Radverkehr heißt das, dass wir Lücken in der Radinfrastruktur schließen, um auch auf längeren Strecken sichere Verbindungen zu schaffen. Dabei wollen wir die zuständigen Kommunen weiter unterstützen, indem wir unser erfolgreiches Sonderprogramm Stadt und Land bis 2028 verlängern.“
Das Bundesverkehrsministerium hat mit den Ländern vereinbart, dass sie nahtlos weitere Anträge auf Bundesmittel stellen können. Dafür stellt das BMDV weitere 805 Millionen Euro bereit. Damit haben die Kommunen nun die Planungssicherheit für mehrjährige Projekte. Dazu zählt der Bau von Radwegebrücken, fahrradfreundlichen Kreuzungen, Fahrradparkhäusern oder Radwegen. 
Seit Programmstart im Jahr 2021 wurden 2.250 Maßnahmen bestätigt. Dafür hat das BMDV bereits Mittel in Höhe von circa einer Milliarde Euro für Investitionen bis einschließlich 2023 zur Verfügung gestellt, beispielsweise für eine Fuß- und Radwegbrücke über die Eder in Hessen, den Ausbau von acht Teilstrecken des Barbarossa-Radwegs zwischen Eisenberg und Ramsen in Rheinland-Pfalz oder verbreiterte Brückenkappen für eine bessere Radwegführung in Freising in Bayern. 

Übersicht über geförderte Projekte

Die Finanzhilfen des Bundes sollen für Investitionen in die Fahrradinfrastruktur eingesetzt werden, die die Attraktivität und Sicherheit des Radfahrens erhöhen und zum Ausbau einer möglichst flächendeckenden und getrennten Radinfrastruktur beitragen. Um diese Ziele zu erreichen, werden im Rahmen des neuen Sonderprogramms u.a. gefördert:
  1. Neu-, Um- und Ausbau flächendeckender, möglichst getrennter und sicherer Radverkehrsnetze,
  2. eigenständige Radwege,
  3. Fahrradstraßen,
  4. Radwegebrücken oder -unterführungen (inkl. Beleuchtung und Wegweisung),
  5. Abstellanlagen und Fahrradparkhäuser,
  6. Maßnahmen zur Optimierung des Verkehrsflusses für den Radverkehr wie getrennte Ampelphasen (Grünphasen),
  7. Erstellung von erforderlichen Radverkehrskonzepten zur Verknüpfung der einzelnen Verkehrsträger und
  8. Lastenradverkehr.
Die Maßnahmen der Länder und Gemeinden werden mit bis zu 75 Prozent unterstützt. Finanzschwache Gemeinden und Gemeinden in strukturschwachen Regionen werden mit bis zu 90 Prozent der förderfähigen Kosten unterstützt. Der Landesanteil kann sowohl aus Mitteln des Landeshaushalts wie auch aus kommunalen Haushalten aufgebracht werden.
Gemeinden und Gemeindeverbände richten die Förderanträge an die Länder. Damit die Mittel schnell und unbürokratisch fließen können, soll die Prüfung der angemeldeten Maßnahmen durch den Bund höchstens einen Monat dauern.
Alle Informationen dazu finden sich hier.



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