Personenbeförderung auf Fahrrädern 18.02.2019, 13:36 Uhr

Zweirad-Industrie-Verband empfiehlt Überarbeitung der Straßenverkehrsordnung

Regelmäßig bemerkt der Zweirad-Industrie-Verband (ZIV) Verwirrung bezüglich des Paragraph 21, Absatz 3 der Straßenverkehrsordnung (StVO) zur Beförderung von Personen auf dem Fahrrad und fordert darum Klärung.
Der Transport ist erlaubt, da extra Sitze für Personen angebracht sind.
(Quelle: Eurobike)
Der ZIV will die Regelung zur Personenbeförderung auf Fahrrädern klarstellen, um die teilweise Verunsicherung einiger Marktteilnehmer abzustellen. Paragraph 21, Absatz 3 der Straßenverkehrsordnung (StVO) in seiner aktuellen Fassung suggeriert nach Einschätzung des ZIV, dass auf einem Fahrrad keine Personen (ausgenommen Kinder bis zum vollendeten siebten Lebensjahr) befördert werden dürfen. Dieser Interpretation widersprechen jedoch verschiedene Rechtsexperten, wie Dr. Dietmar Kettler, sowie ein Urteil des Oberlandesgerichts Dresden aus dem Jahr 2004. Die Begründung dafür, dass die Personenbeförderung auf dem Fahrrad gemäß des Paragraphen 21 legal ist, sieht der ZIV in der Entstehungsgeschichte des Paragraphen: In der Fassung des damaligen Paragraphen 30, Absatz 1 der StVO aus dem Jahr 1937 hieß es noch: „Auf einsitzigen Fahrrädern dürfen Radfahrer Personen nicht mitnehmen.“ In den späteren Fassungen der StVO sei der Begriff „einsitzig“ jedoch verloren gegangen. Das Beförderungsverbot gemäß des heutigen Paragraphen 21 bezieht sich also nur auf einsitzige Fahrräder, also auf Fahrräder, die in ihrer Konstruktion von vornherein keinen weiteren Sitzplatz vorgesehen haben.
Ist ein Fahrrad hingegen dementsprechend konstruiert, dass die Mitnahme von Personen möglich – also eine zusätzliche Sitzmöglichkeit vorhanden – ist, dürfen darauf auch Personen transportiert werden. Dies ist beispielsweise bei Rikschas oder bestimmten Lastenradtypen der Fall. Der ZIV empfiehlt deshalb die Regelung zur Personenbeförderung auf Fahrrädern im Rahmen der geplanten StVO-Reform dahingehend zu präzisieren, dass aus dem Paragraphen klar hervorgeht, dass entsprechend konstruierte Fahrräder zur Personenbeförderung befähigen. Dadurch könne die Verunsicherung im Markt ein für alle Mal ausgeräumt werden und das Potenzial dieser Fahrradtypen besser genutzt werden.


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