Tagfahrlicht und Tempomesser 17.01.2022, 13:18 Uhr

Schweiz erhöht Anforderungen an E-Bikes

Die Schweiz will die Sicherheit im Radverkehr erhöhen und plant ein neues Gesetz zu Tagfahrlicht und Geschwindigkeitsmessern an E-Bikes.
In der Schweiz müssen E-Bikes bald mit Tagfahrlicht ausgerüstet werden.
(Quelle: Flyer)
Dies hat der Schweizer Bundesrat am 17. Dezember beschlossen. So soll das Tagfahrlicht die Sichtbarkeit erhöhen, das soll Unfälle vermeiden. Außerdem müssen künftig alle schnellen E-Bikes mit einer Tretunterstützung bis 45 km/h mit einem Geschwindigkeitsmesser ausgerüstet sein, damit die Höchstgeschwindigkeiten eingehalten werden, etwa Zonen mit Tempo 20 und Tempo 30. In der Schweiz dürfen S-Pedelecs auch auf Radwegen gefahren werden, dort gelten weniger strenge Auflagen für Fahrer und Fahrerinnen.
Diese Regeln treten gestaffelt in Kraft: Das Tagfahrlichtgesetz am 1. April 2022 und am 1. April 2024 die Ausrüstpflicht mit einem Geschwindigkeitsmesser. Bereits in Verkehr stehende Fahrzeuge müssen bis zum 1. April 2027 nachgerüstet werden.



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