Wegesperrung und App-Verbot 17.11.2023, 12:09 Uhr

DIMB: Bald neue Einschränkungen für MTBs im Wald?

Das Bundeswaldgesetz soll überarbeitet werden. Die Deutsche Initiative Mountainbike (DIMB) befürchtet deutliche Einschränkungen für die Mountainbikerinnen und Mountainbiker im Wald.
Das neue Waldgesetz kann die Nutzung des Walds mit dem MTB einschränken.
(Quelle: Shutterstock / Andrey Popov)
Der Referentenentwurf zum neuen Bundeswaldgesetz – die Texte sind also nicht endgültig – birgt Zündstoff: In Paragraf 29 steht, dass das Radfahren nur noch auf dafür geeigneten Wegen erlaubt sein soll. Die Bundesländer können außerdem bestimmen, dass das Radfahren nur auf dafür ausgewiesenen Straßen und Wegen zulässig ist. Abhängig davon, wer über die Eignung entscheidet, ergeben sich entsprechend Fahrverbote. 
Auch Paragraf 33 könnte relevant werden: „Das erstmalige digitale Anzeigen oder digitale Ausweisen von noch nicht vorhandenen Pfaden (…) oder Fahrspuren als virtuelle Routen oder Trails durch bislang weglose Flächen im Wald bedarf der Zustimmung des Waldbesitzenden und der Genehmigung der zuständigen Behörde.“ Manche bezeichnen dies nach der bekannten Navigations-App als Komoot-Paragrafen, mit dem das virtuelle Anlegen von Trails auf digitalen Karten unterbunden werden soll. 
Der Text ist auf dem Online-Portal forstpraxis.de des Deutschen Landwirtschaftsverlags hier einsehbar. Die DIMB kündigt an, die Interessen der Mountainbikerinnen und Mountainbiker auch in diesem Fall zu vertreten. Der Referentenentwurf zum neuen Bundeswaldgesetz kommt vom Bundesministerium für Ernährung und Landwirtschaft (Cem Özdemir, Bündnis 90/Die Grünen).


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