Barrierefrei per Gesetz
01.08.2025, 09:56 Uhr

Barrierefreiheit im E-Commerce: Das verlangt das neue Gesetz von Händlern

Das neue Gesetz zur digitalen Barrierefreiheit ist in Kraft – doch viele Online-Shops, auch im Fahrradhandel, setzen es nicht um. Warum das teuer werden kann und welche Chancen eine barrierefreie Website bietet, zeigt dieser Überblick.
Die Agentur Triebwerk informierte über die gesetzlichen Anforderungen des Barrierefreiheitsstärkungsgesetzes (BFSG) und zeigte anhand aktueller Praxisbeispiele, wo viele Unternehmen noch Nachholbedarf haben.
(Quelle: Agentur Triebwerk)
Am 28. Juni 2025 ist das Barrierefreiheitsstärkungsgesetz (BFSG) in Kraft getreten – mit weitreichenden Folgen für den Online-Handel. Betroffen sind alle B2C-Anbieter, die über ihre Website Produkte verkaufen oder Dienstleistungen anbieten. Dazu zählen auch viele Fahrradgeschäfte mit Online-Shop oder Buchungsformular für Probefahrten. 
Eine aktuelle Stichprobe der Nürnberger E-Commerce-Agentur Triebwerk zeigt: Selbst große Online-Shops setzen die gesetzlichen Anforderungen zur digitalen Barrierefreiheit bislang nur unvollständig um. Farbkontraste, alternative Bildbeschreibungen, klare Navigationsstrukturen und Kompatibilität mit Screenreadern – das sind keine optionalen Empfehlungen mehr, sondern rechtlich bindende Standards.

Wie steht es um die Umsetzung?

Besonders verunsichert zeigt sich der Handel bei Sonderfällen: Müssen auch B2B-Plattformen mit Endkundenzugang barrierefrei sein? Zählt eine einfache Probefahrt-Anfrage bereits als „geschäftliche Anbahnung“ im Sinne des Gesetzes? Und was gilt für kleine Betriebe? Das Gesetz sieht Ausnahmen für Kleinstunternehmen vor, doch der Abgrenzung fehlt es vielerorts an Klarheit.
Hinzu kommt: Die zuständigen Marktüberwachungsstellen sind noch nicht voll arbeitsfähig. Viele Unternehmen sehen sich daher nicht zum Handeln gedrängt – ein riskanter Trugschluss. Denn mit dem Start der Kontrollen drohen empfindliche Bußgelder bis zu 100.000 Euro sowie die Untersagung digitaler Angebote.

Chance: Acht Millionen Deutsche mit Schwerbehinderung

Ein weiteres Risiko: Wettbewerber, die bereits barrierefrei agieren, könnten bei Verstößen rechtlich gegen Mitbewerber vorgehen. Die Pflicht wird somit schnell zur Wettbewerbsfrage.
Dabei bietet Barrierefreiheit auch Chancen: Rund acht Millionen Menschen in Deutschland gelten als schwerbehindert. Eine Zielgruppe mit Kaufkraft, die in vielen Webshops bislang außen vor bleibt. Studien zeigen: Menschen mit Behinderung nutzen Online-Angebote überdurchschnittlich häufig – wenn sie zugänglich sind.
Um die Umsetzung zu erleichtern, bietet die Agentur Triebwerk einen kostenfreien Online-Selbsttest an. Ergänzend ist eine Ersteinschätzung der Website gemäß WCAG-Standards möglich.



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