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Handelspolitik 31.10.2025, 13:40 Uhr

EBMA verteidigt EU-Handelspolitik: Anti-Dumping-Maßnahmen sichern faire Märkte

Die EBMA begrüßt die Verlängerung der EU-Anti-Dumping-Maßnahmen auf Fahrräder und E-Bikes aus China. Der Verband sieht darin einen Erfolg für faire Wettbewerbsbedingungen – und widerspricht der Kritik von LEVA-EU, die von Wettbewerbshemmnissen spricht.
Symbolfoto: Fahrrad-Produktion in der EU. EBMA sieht die EU-Zollmaßnahmen als Garant für fairen Wettbewerb.
(Quelle: bernds.de | pd-f)
Die European Bicycle Manufacturers Association (EBMA) hat die Entscheidung der Europäischen Kommission begrüßt, die bestehenden Anti-Dumping-Maßnahmen auf Fahrräder und Fahrradteile aus China zu verlängern. Laut der EBMA bestätige die Verlängerung „Europas Entschlossenheit, eine strategische, innovative und nachhaltige Industrie gegen unfaire Handelspraktiken zu schützen“.
„Diese Entscheidung ist ein klares Signal für faire Wettbewerbsbedingungen in Europa“, erklärte Marcel Reekers, Generalsekretär der EBMA. Nach Angaben des Verbands ergänze die Maßnahme die bereits im Januar 2025 verlängerten Anti-Dumping- und Anti-Subventionszölle auf E-Bikes aus China. Gemeinsam schützten beide Regelungen die gesamte europäische Fahrradindustrie – von klassischen Fahrrädern bis hin zu E-Bikes.

„Fairer Handel bleibt entscheidend“

Die EBMA verweist darauf, dass die Branche inzwischen eine zusammenhängende industrielle Wertschöpfungskette bilde, die Tausende Arbeitsplätze sichere, Innovationen fördere und jährlich rund zwei Millionen Tonnen CO2 vermeide. „Fairer Handel bleibt entscheidend, um europäische Arbeitsplätze zu erhalten und die industrielle Innovation sowie den Übergang zu nachhaltiger Mobilität zu unterstützen“, heißt es in der Erklärung.
Auch gegenüber SAZbike bekräftigte die EBMA ihre Unterstützung der geltenden Zollstrukturen. „Die Maßnahmen sind gut aufgebaut und weiterhin sehr effektiv, um fairen Wettbewerb zu sichern“, sagte Rémi Virion, Senior Trade Policy Officer der EBMA. Für Betriebe, die Anti-Dumping-Ausnahmen beantragen möchten, gebe es laut EBMA keine Ungleichbehandlung zwischen klassischen Fahrradherstellern und reinen E-Bike-Produzenten. „Mit der richtigen Beratung und Anleitung sind die erforderlichen Lizenzen mit gleichem Aufwand zu erhalten“, so Virion.

Leva-EU warnt vor Abzug ins EU-Ausland

Ganz anders bewertet die Leva-EU, der Verband der Hersteller von leichten Elektrofahrzeugen, die Situation. Sie kritisiert, dass die komplexen Zollverfahren für reine E-Bike-Assembler faktisch Markteintrittsbarrieren darstellen. Nationale Zollstellen seien teils unzureichend informiert, wodurch Hersteller trotz bestehender Ausnahmeregelungen unnötige Abgaben entrichten müssten. „Das System begünstigt hybride Hersteller und benachteiligt spezialisierte E-Bike-Produzenten“, heißt es in der Leva-EU-Stellungnahme.
Während die EBMA auf die erfolgreiche Entwicklung des Binnenmarkts verweist – mit zahlreichen E-Bike-Start-ups und einem Produktionsanteil von 75 Prozent in der EU – sieht Leva-EU die Gefahr, dass kleinere Unternehmen aus Kostengründen ihre Montage ins Ausland verlagern müssen.

Keine Reform in Sicht

Die Auseinandersetzung zeigt, wie unterschiedlich die Interessen innerhalb der europäischen Fahrradindustrie gelagert sind: Die EBMA steht für den Schutz etablierter Produktionsstandorte und Handelsdisziplin, Leva-EU für Marktzugang und Gründungsfreiheit.
Für Händlerinnen, Händler und Hersteller bedeutet das, dass die EU-Handelspolitik in der Fahrradbranche ein zentrales Spannungsfeld bleibt. Eine grundlegende Reform der Anti-Dumping-Regeln ist bislang nicht in Sicht – wohl aber weitere Kontrollen gegen Umgehungsimporte.



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