Maskenpflicht bleibt 20.01.2022, 11:25 Uhr

Bayern kippt 2G

Der Bayerische Verwaltungsgerichtshof setzt die 2G-Regel im Einzelhandel vorläufig aus. Das Urteil gilt sofort und auch für Fahrradhändler. Die Maskenpflicht bleibt.
Die 2G-Regel entfällt in Bayern, doch die Maskenpflicht bleibt bestehen.
(Quelle: Shutterstock / Superstar)
Der Bayerische Verwaltungsgerichtshof (BayVGH) hat gestern die grundsätzliche Beschränkung des Zugangs zu Einzelhandelsgeschäften auf Geimpfte und Genesene („2G“) vorläufig außer Vollzug gesetzt und damit einem Eilantrag der Inhaberin eines Beleuchtungsgeschäfts in Oberbayern stattgegeben.
Nach der 15. Bayerischen Infektionsschutzmaßnahmenverordnung (15. BayIfSMV) durfte bisher der Zugang zu Ladengeschäften des Einzelhandels grundsätzlich nur Genesenen und Geimpften gewährt werden. Hiervon ausgenommen sind Ladengeschäfte, die der „Deckung des täglichen Bedarfs“ dienen, wobei das Kriterium des täglichen Bedarfs durch eine – allerdings ausdrücklich nicht abschließende – Liste von Beispielen (u.a. Lebensmittelgeschäfte, Apotheken, Tankstellen, Buchhandlungen, Blumenfachgeschäfte, Baumärkte, Gartenmärkte und der Verkauf von Weihnachtsbäumen) konkretisiert wird. Auch Fahrradwerkstätten gehören dazu. 
Die Antragstellerin aus dem Lampengeschäft sah darin eine Verletzung ihrer Berufsfreiheit und des Gleichbehandlungsgrundsatzes. Insbesondere im Hinblick auf die – ausdrücklich nicht abschließend gemeinte – Aufzählung von Ausnahmen und die uneinheitliche Behandlung von sog. „Mischsortimentern“ lasse sich der Verordnung nicht mit hinreichender Gewissheit entnehmen, welche Ladengeschäfte von der Zugangsbeschränkung erfasst würden, so die Argumentation des Gerichts.

Maskenpflicht bleibt in Kraft

Das Urteil gilt ab sofort, bestätigte ein Gerichtssprecher SAZbike. Die bayerische Staatsregierung betont, dass die Maskenpflicht von diesem Urteil nicht betroffen ist. Für Fahrradhändler und -händlerinnen gilt also: Sie müssen ihre Kunden und Kundinnen nicht mehr auf deren Impfausweise oder den Genesenenstatus kontrollieren. Die Kundinnen und Kunden müssen aber weiterhin FFP2-Masken tragen.
Fahrradhändler hatten sich bereits während vergangener Lockdowns irritiert gezeigt, weil sie selber nur ihre Werkstatt ohne Verkauf betreiben durften, während Baumärkte und Lebensmitteldiscounter Fahrräder und Zubehör verkaufen durften.
Auch in Niedersachsen setzten Richter im Dezember die 2G-Regel außer Kraft.


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