Umwidmung rechtswidrig 31.10.2022, 11:54 Uhr

Konflikt um Berliner Friedrichstraße nimmt kein Ende

Schon lange gibt es Streit um die Berliner Friedrichstraße, die seit 2020 als autofreie Straße umgewidmet wurde. Das Verwaltungsgericht urteilte diese Maßnahme als rechtswidrig, ein finales Konzept dürfte sich noch ziehen.
Das Verwaltungsgericht Berlin urteilte die Umwidmung der Friedrichsstraße als rechtswidrig.
(Quelle: Shutterstock / aushilfe444)
Im August 2020 startete man mit dem Versuch, die Friedrichstraße in Berlin auf 500 Metern als autofreie Zone mit Platz für Fußgänger und Radfahrerinnen zu gestalten. Das Fazit zu diesem Konzept fiel im Mai dieses Jahres nur gemischt aus. 

Umgestaltung kann dauern

„Insgesamt fallen viele Ergebnisse positiv aus, aber es gibt einen deutlichen Nachbesserungsbedarf“, bilanzierte Verkehrssenatorin Bettina Jarasch (Grüne) bei der Vorstellung der Ergebnisse des Projekts und des Verkehrskonzepts Anfang Mai 2022. Für die Gestaltung der Friedrichstraße sollte dann ein Wettbewerb stattfinden, bei dem sowohl Anwohnende als auch Verbände einbezogen werden. Doch das Verwaltungsgericht hat die Sperrung der Straße für Autos nun als rechtswidrig bewertet. Die von der Verkehrsverwaltung bereits zuvor geplante Umwidmung zur Fußgängerzone und deren entsprechende Gestaltung werde „eher ein paar Jahre als ein paar Monate dauern“, sagte Mittes Bezirksbürgermeisterin Stefanie Remlinger (Grüne).
„Ich möchte eine attraktive Friedrichstraße haben, und das ist für mich ein Fußgängerboulevard, wo man ohne Angst flanieren kann“, stellte Reimlinger klar. Der Hauptkonflikt bestehe nicht zwischen Autos und Fahrrädern, sondern zwischen Fahrrädern und Fußgängern. „Wenn wir ehrlich sind, war die Friedrichstraße noch nie attraktiv für Autos. Und das Gewerbe hat noch nie floriert“, sagte die Grünen-Politikerin. „Die Gehwege sind zu eng, die Straße ist zu eng.“ Es mache keinen Spaß, wenn sich dort Autos und Fahrräder, Fußgängerinnen und Fußgänger drängen müssten.

Verkehre sollen verlagert werden

Ausgehend von dem Urteil plane man nun, die Fahrradstraße in die Charlottenstraße zu verlagern, um in der Friedrichsstraße genug Platz für eine Flaniermeile zu schaffen. Die Vitrinen, die im Rahmen des Verkehrsversuchs auf dem für Autos gesperrten Abschnitt aufgestellt wurden, sollen schon bald verschwinden. Die Entscheidung darüber sei schon vor dem Beschluss des Verwaltungsgerichts gefallen. „Weil die Vitrinen auch nicht mehr in so einem attraktiven Zustand waren und weil wir das Urteil ein bisschen antizipiert haben“, begründet Reimlinger.
Zu dem Entwidmungsverfahren sagte sie: „Ich kann nicht genau einschätzen, wann das Verfahren durch ist. Dann muss man gucken, wer da klagt oder nicht klagt, was lange dauern kann.“ Und auch die Umgestaltung des Abschnitts zur Flaniermeile brauche Zeit.



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