RLVD setzt Standard 25.06.2025, 19:00 Uhr

Neue Lastenrad-Kategorie für Logistik und Handwerk offiziell benannt

Der RLVD hat gemeinsam mit Branchenteilnehmern eine neue Begrifflichkeit eingeführt: „Commercial Cargo Bike“ steht künftig für schwere Lastenräder im professionellen Einsatz – mit klarer Abgrenzung zur privaten Nutzung.
Beispiel für ein gewerblich genutztes Lastenrad – künftig als „Commercial Cargo Bike“ bezeichnet.
(Quelle: Radlogistik Verband Deutschland)
Der Radlogistik Verband Deutschland e. V. (RLVD) hat gemeinsam mit Mitgliedsunternehmen einen neuen Standardbegriff für schwere, wirtschaftlich genutzte Lastenräder etabliert: Commercial Cargo Bikes. Ziel ist eine klare Abgrenzung zu privat genutzten Cargobikes und eine einheitliche Terminologie innerhalb der Branche.
Der Begriff wurde in einem partizipativen Prozess in der Arbeitsgruppe Technik & Standardisierung entwickelt. Neben RLVD-Mitgliedern wie Zemmi, Rhytle, Mubea und Hhypabox waren auch externe Stimmen über eine öffentliche Umfrage eingebunden. Die finale Auswahl erfolgte per Abstimmung.
Commercial Cargo Bikes sind laut Definition für den gewerblichen Einsatz im Transport, Dienstleistungsbereich oder Handwerk ausgelegt – insbesondere auf der sogenannten letzten Meile im urbanen Raum. Die zulässige Gesamtmasse liegt zwischen 250 und 600 Kilogramm. Damit orientiert sich die Klassifizierung an der europäischen Norm DIN EN 17860:4.
„Mit dem Begriff Commercial Cargo Bike schaffen wir eine gemeinsame, verständliche Sprache für Fahrzeuge, die täglich wirtschaftlich im Einsatz sind – ob in der Paketzustellung, im Handwerk oder bei kommunalen Diensten“, so Sebastian Bächer, Fachvorstand Technik & Standardisierung beim RLVD.
Die Einführung der neuen Begrifflichkeit soll die Kommunikation innerhalb der Branche, aber auch mit politischen Entscheidungsträgern, Fördereinrichtungen und Normungsgremien vereinfachen. Gleichzeitig stärkt sie das professionelle Profil der gewerblich genutzten Lastenradkategorie.



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