Ab 14, nur Radweg und Straße 17.05.2019, 13:05 Uhr

Bundesrat stimmt für Elektrokleinstfahrzeugeverordnung

Der Bundesrat hat soeben beschlossen, dass Elektro-Tretroller im Straßenverkehr fahren dürfen. Verboten ist generell die Nutzung auf Gehwegen. Eine zweite, langsamere Kategorie für Zwölfjährige gibt es nicht.
Der Bundesrat hat die Elektrokleinstfahrzeugeverordnung beschlossen.
(Quelle: Bundesrat I Frank Bräuer)
Die Elektrokleinstfahrzeugeverordnung ersetzt die Mobilitätshilfenverordnung und beinhaltet jetzt auch die zuletzt heiß diskutierten E-Tretroller. Ein zentraler Vorwurf lautete, dass die Nutzung auf Gehwegen gefährlich wäre, dies basiert auch auf Unfallerfahrungen internationaler Großstädte wie Paris. Dem trägt der Bundesrat Rechnung: Nur auf Radwegen dürfen die E-Roller benutzt werden. Wo kein Radweg ist, muss man auf die Straße ausweichen. Die Nutzung auf Gehwegen ist generell untersagt. Fahrer müssen mindestens 14 Jahre alt sein. Die zeitweise vorgesehene Sonderkategorie für Zwölfjährige ist damit vom Tisch, ebenso die Helmpflicht und Führerscheinpflicht. Beschlossen ist dagegen wie erwartet auch die Haftpflichtversicherung.


Das könnte Sie auch interessieren