Die Versprechen vom NRVK 17.06.2019, 09:15 Uhr

Bundesverkehrsminister stellt fahrradfreundlichere Straßenverkehrsordnung vor

Bundesverkehrsminister Andreas Scheuer stellt eine Novelle für eine fahrradfreundlichere Straßenverkehrsordnung (StVO) vor. Damit konkretisiert er sein Versprechen vom Nationalen Radverkehrskongress (NRVK).
Andreas Scheuer hatte auf dem Nationalen Radverkehrskongress Maßnahmen angekündigt. Jetzt wird er konkret.
(Quelle: BMVI)
Die Änderungsverordnung soll noch im Sommer 2019 in die Ressortabstimmung und in die Länder- und Verbändeanhörung gehen, sodass die Verordnung baldmöglichst in Kraft treten kann. In einem zweiten Schritt plant das Bundesverkehrsministerium (BMVI) auch in den begleitenden Verwaltungsvorschriften und im übergeordneten Straßenverkehrsgesetz Änderungen, die noch 2020 greifen sollen. Die geplante StVO-Novelle enthält folgende Änderungen:
  1. Geplant ist ein generelles Halteverbot auf Schutzstreifen und höhere Bußgelder für das Parken in zweiter Reihe und auf Schutzstreifen. Die Erhöhung soll noch in diesem Jahr in Kraft treten. Schutzstreifen trennen den Radverkehr vom Autoverkehr mit einer gestrichelten weißen Linie. Autos dürfen dort zwar nicht parken, aber bislang noch bis zu drei Minuten halten. Jetzt soll ein generelles Halteverbot kommen.
  2. Der Mindestabstand beim Überholen von Radfahrern wird für Kraftfahrzeuge auf 1,5 Meter innerorts und auf 2 Meter außerorts festgeschrieben. Bisher schreibt die StVO lediglich einen „ausreichenden Seitenabstand“ vor.
  3. Für rechtsabbiegende Lkw soll innerorts Schrittgeschwindigkeit (7 bis 11 km/h) vorgeschrieben werden.
  4. Die bestehende Grünpfeilregelung wird auf Radfahrer ausgedehnt, die aus einem Radfahrstreifen oder baulich angelegten Radweg heraus rechts abbiegen wollen. Außerdem wird ein gesonderter Grünpfeil, der allein für Radfahrer gilt, eingeführt.
  5. Analog zu den Tempo 30-Zonen sollen in Zukunft auch Fahrradzonen angeordnet werden können, welche ähnlich wie Fahrradstraßen geregelt werden können.
  6. Das Nebeneinanderfahren von Radfahrern soll ausdrücklich erlaubt sein, sofern der Verkehr nicht behindert wird. Bisher müssen Fahrräder grundsätzlich einzeln hintereinander fahren. Radfahrer dürfen nur in Ausnahmefällen nebeneinander fahren, wenn der Verkehr dadurch nicht behindert wird.
  7. Ausweitung des Parkverbots vor Kreuzungen und Einmündungsbereichen: Das Parken vor Kreuzungen und Einmündungen soll in einem Abstand von 5 Metern vom Beginn der Eckausrundung verboten werden, wenn ein straßenbegleitender baulicher Radweg vorhanden ist. Hierdurch soll die Sicht zwischen Straße und Radweg verbessert werden.
  8. Um speziell für Lastenfahrräder Parkflächen und Ladezonen vorhalten zu können, wird ein spezielles Piktogramm „Lastenfahrrad“ eingeführt.
  9. Das Verkehrszeichen „Radschnellwege“ soll in die StVO aufgenommen werden, um die Kennzeichnung von Radschnellwegen auch unabhängig von der Fahrbahnbeschaffenheit wie z.B. auf sandigem Untergrund möglich zu machen. 
  10. Mit der Einführung eines neuen Verkehrszeichens sollen die Straßenverkehrsbehörden der Länder in Zukunft ein Überholverbot von Radfahrern an Engstellen anordnen können.
  11. Die bestehende Klausel für zeitlich und örtlich begrenzte Anordnungen zur Erprobung innovativer Maßnahmen, etwa für höhere Sicherheit, soll künftig unabhängig von einer Gefahrenlage Modellversuche ermöglichen. Solche Modellversuche sollen im Einvernehmen mit der Kommunen angeordnet werden. Damit soll die Mitbestimmung der Kommunen steigen. Eine weitergehende Öffnung ist für 2020 geplant.
  12. Kommunen sollen Einbahnstraßen für Radfahrer in Gegenrichtung leichter öffnen können.


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