Rechtliche Kategorie: Elektrokleinstfahrzeug 01.02.2019, 17:04 Uhr

BMW startet Verkauf von E-Tretroller

Der Münchner Autokonzern BMW bringt jetzt seinen Tretroller mit Elektroantrieb in den Fahrradfachhandel. Die Rechtslage sei geklärt.
Der Verkauf von BMWs E-Tretrollern beginnt am 4. Februar.
(Quelle: BMW)
Der Verkauf diverser Modelle in diesem Segment hatte sich lange verzögert, weil die Rechtslage unklar war. Das ursprüngliche Problem: Die Roller sollten nach den Plänen der Hersteller rechtlich wie Pedelecs eingestuft werden. Tatsächlich jedoch mussten sie versichert werden. Eine Kategorie aber, in die sie eingestuft werden konnten, etwa Motorroller, gab es nicht. Diese Lücke ist nach Angaben von BMWs Presseabteilung jetzt geschlossen mit der neuen Kategorie Elektrokleinstfahrzeug, die jüngst vom Bundesverkehrsministerium eingerichtet worden sei. Der Kunde erhalte beim Kauf vom Fachhändler ein Schriftstück mit der Konformitätserklärung, darauf sei die Allgemeinen Betriebserlaubnis vermerkt. Damit könne der Kunde den Roller so wie ein Leichtmofa versichern. Nutzer brauchen einen Mofa-Führerschein. Das Besondere im Gegensatz zum Mofa: Man darf den Roller nach Angaben von BMW aufgrund einer Ausnahmegenehmigung auf Radwegen in ganz Deutschland fahren, auch wenn diese nicht für Mofas freigegeben sind. Eine Nutzungspflicht für die Straße bestehe nicht. Außerdem sei ein Helm nicht vorgeschrieben. Die Nutzung auf dem Fußweg ist nicht erlaubt. Neu ist das dafür erhältliche kleine, selbstklebende Versicherungskennzeichen. Für die ersten in Deutschland verkauften 2.000 Exemplare übernimmt BMW ein Jahr lang die Versicherungskosten. Der Verkauf läuft über Kettler-Fachhändler.
Auch Hersteller wie Metz oder Brake Force One hatten ihre E-Tretroller schon letztes Jahr vorgestellt. Der Verkauf hatte sich aufgrund der unklaren Rechtslage verzögert.


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