Gefahr für kleine Geschäfte 13.11.2023, 12:25 Uhr

Zweirad-Handwerk lehnt EU-Pläne zu Zahlungszielen ab

Die EU will Zahlungsfristen von mehr als 30 Tagen verbieten. Das soll Zahlungsverzug eindämmen. Der Bundesinnungsverband Zweirad-Handwerk warnt vor den Folgen für kleine Händler.
Gebäude der EU-Kommission in Brüssel
(Quelle: Shutterstock / Sinonimas)
Ein entsprechender Verordnungsvorschlag würde Zweiradbetriebe nämlich stark belasten, so der Bundesinnungsverband Zweirad-Handwerk. Der Verband hat bereits eine Stellungnahme bei der EU-Kommission eingereicht. Wenn Großkunden Händler zwingen, lange Zahlungsfristen zu akzeptieren, hat das zur Folge, dass sie ihr Geld erst verspätet bekommen. Hier will die EU ansetzen und eine Maximaldauer von 30 Tagen einführen. Allerdings wurde im Gesetzgebungsverfahren völlig außer Acht gelassen, dass lange Zahlungsfristen für den Handel vorteilhaft sein können. Nämlich dann, wenn kleine und mittlere Händler sie mit ihren Lieferanten vereinbaren. In diesem Fall haben sie für die Begleichung der Rechnung mehr Zeit – und sind weniger auf Kredite angewiesen.
Entsprechend fordert der Verband diese Ergänzung der EU-Verordnung: „Die Vereinbarung längerer Zahlungsfristen ist zulässig, wenn sie ausdrücklich getroffen und insbesondere im Hinblick auf die Belange der Vertragsparteien nicht grob unbillig ist.“

Forderung des Bundesinnungsverbands

„Wir verlangen, dass es weiterhin möglich sein muss, mit Lieferanten längere Zahlungsfristen als 30 Tage zu vereinbaren“, fasst Bundesinnungsmeister Franz-Josef Feldkämper die Position des Zweirad-Handwerks zusammen. Darüber hinaus lehnt die Branchenorganisation die im Verordnungsentwurf geplante Behörde ab, die die Einhaltung von Zahlungsfristen kontrollieren soll. „Wir brauchen keine neue Behörde und erst recht keine Überwachung unbescholtener Händler“, so Feldkämper weiter.
Die vollständige Stellungname hat der Zweiradverband hier veröffentlicht. Die EU-Verordnung findet sich hier.



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