Drei gefährliche Stolpersteine für Händler auf Amazon

OLG München und die Bestellseite bei Amazon

Nun hat das OLG München auch für Amazon entschieden, dass dort alle wesentlichen Merkmale der Ware noch einmal wiederholt werden müssen, ein Link reicht nicht.
Konsequenzen daraus: Die Bestellseite bei Amazon ist nach OLG München nicht rechtskonform, womit ein rechtskonformer Handel auf Amazon nicht möglich ist. Denn wie bereits erklärt, muss sich der Händler die Gestaltung der Plattform zurechnen lassen, als wäre es seine eigene. 

Stolperstein 3: ASIN

Was sind ASIN?
ASIN bedeutet Amazon Standard Identifikationsnummer und ist das amazoninterne System zur Identifikation von Waren, vergleichbar mit EAN (European Article Number) oder GTIN (Global Trade Item Number). Jedes Produkt, das bei Amazon gehandelt wird, hat eine ASIN. Dabei soll ein Produkt niemals zwei ASIN haben.
Das hat zwei Dinge zur Folge. Erstens: Wenn Ihr Produkt noch keine ASIN hat, müssen Sie eine erstellen. Hierfür gibt es bei Amazon gewisse Richtlinien. Interessanter wird es bei der zweiten Konsequenz: Wenn bereits jemand für Ihr Produkt eine ASIN erstellt hat, müssen Sie diese auch nutzen. 

Anhängen an Angebote
Wenn Sie sich nun an eine bereits bestehende ASIN und ein damit verknüpftes Angebot anhängen, nutzen Sie die dort enthaltenen Angaben für Ihr eigenes Angebot mit. Problematisch kann das dann werden, wenn in dem Angebot unzulässige Angaben enthalten sind, denn diese müssen Sie sich zurechnen lassen. 
Noch gemeiner ist, dass das ursprüngliche Angebot, an das Sie sich angehängt haben, nachträglich geändert werden kann und damit sich auch ihr Angebot ändert. Das kann zum Beispiel unverbindliche Preisempfehlungen betreffen, irreführende Gesundheitsangaben oder auch unzulässige Werbeversprechen. 

Regelmäßige Überprüfung der Angebote
Die Lösung ist hier, Angebote an die Sie sich angehängt haben, regelmäßig zu überprüfen, um zu verhindern, dass Sie für die Fehler anderer den Kopf hinhalten müssen. Wie häufig Sie prüfen müssen, ist nicht abschließend geklärt. Einmal im Monat reicht sicherlich nicht aus, dreimal täglich muss es jedoch auch nicht sein.



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