Online-Marktplatz 29.07.2019, 09:00 Uhr

Drei gefährliche Stolpersteine für Händler auf Amazon

Amazon ist für viele Händler ein attraktiver Vertriebsweg. Dabei gilt es jedoch drei Stolpersteinen aus dem Weg zu gehen.
(Quelle: shutterstock.com/Jonathan Weiss)
Viele Online-Händler nutzen Amazon als Vertriebsweg für ihre Waren. Doch der Online-Marktplatz bietet nicht nur viele Möglichkeiten, sondern auch einige Tücken. Trustetd Shops zeigt, auf welche drei gefährlichen Stolpersteine Händler auf Amazon achten sollten.

Stolperstein 1: FBA

Was ist FBA?
FBA bedeutet Fulfillment by Amazon und ist ein Service, bei welchem Amazon für Sie die Abwicklung Ihrer Warenlieferungen gegen Gebühr übernimmt. Das Besondere hier ist, dass Amazon für FBA-Lieferungen eine eigene Widerrufsbelehrung zur Verfügung stellt. 

Widersprüchliche Widerrufsbelehrungen vermeiden
Wenn Sie Ihre eigene Widerrufsbelehrung in Ihrem Amazonkonto an der korrekten Stelle einfügen, spielt Amazon bei FBA-Lieferungen automatisch die richtige Widerrufsbelehrung aus. Das funktioniert aber nicht, wenn Sie Ihre Widerrufsbelehrung auch an anderen Orten eingefügt haben, zum Beispiel in der Produktbeschreibung oder, wie häufig zu sehen, in den AGB. Pflegen Sie die Widerrufsbelehrung ausschließlich an der dafür vorgesehen Stelle ein.

Stolperstein 2: Die Bestellseite

Vorab: Hier haben wir leider keine Lösungsmöglichkeit für Sie, um eine Gefahr elegant zu umgehen. Bei der Bestellseite geht es darum, dass Sie sich darüber bewusst sind, dass die aktuelle Gestaltung der Bestellseite bei Amazon mit rechtlichen Risiken verbunden ist. 

Wesentliche Merkmale der Ware auf der Bestellseite
Konkret geht es um die Angabe der wesentlichen Informationen der Ware auf der Bestellseite und die Frage: Müssen auf der Bestellseite alle Informationen zur Ware noch einmal wiederholt werden oder reicht es aus, auf der Bestellseite das Produktbild und den Namen wiederzugeben und das Produkt zu verlinken?
Hierzu gab es bereits einige Urteile zu Online-Shops, die eindeutig in die Richtung gingen, dass ein Link nicht ausreicht und auf der Bestellseite sämtliche Informationen noch einmal wiederholt werden müssen. Beispiel: Material und Gewicht eines Sonnenschirms.

OLG München und die Bestellseite bei Amazon

Nun hat das OLG München auch für Amazon entschieden, dass dort alle wesentlichen Merkmale der Ware noch einmal wiederholt werden müssen, ein Link reicht nicht.
Konsequenzen daraus: Die Bestellseite bei Amazon ist nach OLG München nicht rechtskonform, womit ein rechtskonformer Handel auf Amazon nicht möglich ist. Denn wie bereits erklärt, muss sich der Händler die Gestaltung der Plattform zurechnen lassen, als wäre es seine eigene. 

Stolperstein 3: ASIN

Was sind ASIN?
ASIN bedeutet Amazon Standard Identifikationsnummer und ist das amazoninterne System zur Identifikation von Waren, vergleichbar mit EAN (European Article Number) oder GTIN (Global Trade Item Number). Jedes Produkt, das bei Amazon gehandelt wird, hat eine ASIN. Dabei soll ein Produkt niemals zwei ASIN haben.
Das hat zwei Dinge zur Folge. Erstens: Wenn Ihr Produkt noch keine ASIN hat, müssen Sie eine erstellen. Hierfür gibt es bei Amazon gewisse Richtlinien. Interessanter wird es bei der zweiten Konsequenz: Wenn bereits jemand für Ihr Produkt eine ASIN erstellt hat, müssen Sie diese auch nutzen. 

Anhängen an Angebote
Wenn Sie sich nun an eine bereits bestehende ASIN und ein damit verknüpftes Angebot anhängen, nutzen Sie die dort enthaltenen Angaben für Ihr eigenes Angebot mit. Problematisch kann das dann werden, wenn in dem Angebot unzulässige Angaben enthalten sind, denn diese müssen Sie sich zurechnen lassen. 
Noch gemeiner ist, dass das ursprüngliche Angebot, an das Sie sich angehängt haben, nachträglich geändert werden kann und damit sich auch ihr Angebot ändert. Das kann zum Beispiel unverbindliche Preisempfehlungen betreffen, irreführende Gesundheitsangaben oder auch unzulässige Werbeversprechen. 

Regelmäßige Überprüfung der Angebote
Die Lösung ist hier, Angebote an die Sie sich angehängt haben, regelmäßig zu überprüfen, um zu verhindern, dass Sie für die Fehler anderer den Kopf hinhalten müssen. Wie häufig Sie prüfen müssen, ist nicht abschließend geklärt. Einmal im Monat reicht sicherlich nicht aus, dreimal täglich muss es jedoch auch nicht sein.



Das könnte Sie auch interessieren