Fahrradprivilegien für E-Bikes in Gefahr? 30.09.2021, 13:03 Uhr

ZIV und Conebi schützen Rechtsstatus des Pedelecs mit Initiative gegen Tuning

Der Zweirad-Industrie-Verband (ZIV) stellt eine neue Selbstverpflichtung gegen Pedelec-Tuning vor. Der europäische Fahrradindustrieverband Conebi bindet diese in seine Initiative gegen Pedelec-Tuning ein.
Logo der Conebi-Initiative gegen Pedelec-Tuning
(Quelle: Conebi)
In dieser aktualisierten Selbstverpflichtung bekennen sich die Mitgliedsunternehmen des ZIV zur strikten Einhaltung der DIN EN 15194:2017 und zu weitreichenden Maßnahmen zur Bekämpfung von Tuning und Manipulation an E-Bikes (Pedelecs). Bereits 2016 hatte der ZIV eine Selbstverpflichtung veröffentlicht, aber die neue Erklärung reicht weiter und konkretisiert noch einige Punkte der ersten Verpflichtung.
Die im ZIV organisierten Hersteller und Anbieter von E-Bikes (Pedelecs) und E-Bike-Antriebssystemen sprechen sich in der Erklärung strikt gegen jegliche Art von Manipulation an ihren Produkten aus, die die Steigerung der Leistung oder der maximalen Unterstützungsgeschwindigkeit zur Folge haben. Manipulationen können schwerwiegende Folgen haben, auch haftungsrechtlicher Natur. Zudem gefährdet die Manipulation von Antriebssystemen die Akzeptanz des E-Bikes bei Behörden, Gesetzgebern und Endverbrauchern, so die eindeutige Warnung. Viele Branchenkenner befürchten, dass das Pedelec im schlimmsten Fall seinen rechtlichen Status als Fahrrad verlieren könnte, sollten Sicherheitsprobleme überhandnehmen. Als mögliche Folge befürchten Experten im schlimmsten Fall die Einstufung als Kleinkraftrad, so wie das S-Pedelec, mit entsprechender Helmpflicht, Kennzeichenpflicht, Führerscheinpflicht und Nutzungsverbot von Radwegen. Die Selbstverpflichtung des ZIV ist der deutsche Beitrag zur aktuellen Anti-Tuning-Initiative des europäischen Herstellerverbands Conebi „Companies against Tampering“, die heute vorgestellt wird.
Mittels des gemeinsamen Verbands Conebi haben 15 nationale Verbände der Fahrradindustrie und 68 Unternehmen eine branchenweite Selbstverpflichtung zur Verhinderung von Manipulationen an E-Bikes unterzeichnet: „Die Fahrt mit einem manipulierten E-Bike im öffentlichen Straßenverkehr kann strafrechtliche Konsequenzen nach sich ziehen. Das Fahren mit einem manipulierten E-Bike birgt auch das Risiko, dass die Haftpflicht- oder Personenschadenversicherung erlischt. Außerdem riskiert der Radfahrer den Verlust seiner Garantie und den Verlust seiner Gewährleistungsansprüche.“
Alle Unterzeichner, von nationalen Industrieverbänden bis hin zu weltweit tätigen Unternehmen, verpflichten sich, sicherzustellen, dass alle anwendbaren Anforderungen zum Schutz vor Manipulationen erfüllt werden. Zudem wollen sie die bestehenden Standards kontinuierlich evaluieren und verbessern sowie das Bewusstsein für diese illegale Praxis bei den beteiligten Akteuren, wie zum Beispiel den Einzelhändlern, durch Schulungen, Dokumentationen, Workshops und Kampagnen schärfen.
Conebi zeigt sich besorgt über die negativen Auswirkungen, die die illegalen Handlungen einiger weniger Nutzer und Nutzerinnen haben. Der derzeitige Rechtsrahmen sei für Pedelecs geeignet und die Gleichbehandlung mit unmotorisierten Fahrrädern grundlegend für den Anstieg der E-Bike-Nutzung in den letzten Jahren. Conebi sieht jedoch die Manipulationen als eine Bedrohung für diesen stabilen Rahmen. Daher will die Fahrradindustrie Manipulationen bekämpfen.
Erhard Büchel, Präsident von Conebi: „Die Fahrradindustrie nimmt das Thema Manipulationen sehr ernst und hat mehrere Aktionen gestartet, um diese gefährliche Praxis einzudämmen. Diese Selbstverpflichtung ist aber nur eine Säule unserer Gesamtstrategie. Darüber hinaus muss die Marktüberwachung auf nationaler Ebene verstärkt und durch europäische Rechtsvorschriften unterstützt werden. Nicht zuletzt verurteilen wir aufs Schärfste den Verkauf von Manipulationssätzen, die die Sicherheit der Verbraucher gefährden, da das E-Bike nicht für eine derart erhöhte Geschwindigkeit ausgelegt ist. Wir fordern daher die europäischen Gesetzgeber auf, den Verkauf, die Anwendung und den Gebrauch von Manipulationsgeräten eindeutig zu verbieten.“
Conebi kündigt Informationsmaterial an über die Risiken und Gefahren von Manipulationen, Ratschläge für die Zusammenarbeit mit den nationalen Marktaufsichtsbehörden sowie den Aufbau von Partnerschaften mit gleichgesinnten Verbänden, Verbraucherorganisationen, Einzelhändlern, der Polizei, Unfallforschungs- und Prüfinstituten.



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