Fahrradfreundliche StVO-Reform 11.04.2019, 11:55 Uhr

ZIV begrüßt Forderungen der Verkehrsministerkonferenz

Der Zweirad-Industrie-Verband (ZIV) bezieht Stellung zu den Forderungen der Landesverkehrsminister und kritisiert die Aussage der CDU/CSU-Bundestagsfraktion.
Die Landesverkehrsminister wollten unter anderem die Ausweisung von Tempo-30-Zonen erleichtern.
(Quelle: ADFC)
Bei der Verkehrsministerkonferenz, die Ende letzter Woche in Saarbrücken tagte, standen einige wichtige Themen auf der Agenda (SAZbike berichtete). Unter anderem wurde intensiv über die Elektrokleinstfahrzeugeverordnung diskutiert. Einige Bundesländer, darunter Baden-Württemberg, Hessen und Bremen, meldeten Bedenken an bezüglich der Gefährdung von Fußgängern durch Elektrokleinstfahrzeuge.
Auch der ZIV sieht die Nutzung von sogenannten E-Rollern auf Gehwegen sehr kritisch und hatte seine Bedenken gegenüber den Landesministerien im Vorfeld der Verkehrsministerkonferenz geäußert. Der ZIV begrüßt zwar grundsätzlich neue Mobilitätsformen, die den städtischen Verkehr entlasten und umweltfreundlicher gestalten, und sieht in diesen Fahrzeugen durchaus eine sinnvolle Ergänzung zum Mobilitätsmix. Jedoch dürften keine anderen Verkehrsteilnehmer gefährdet werden.
Insbesondere die Nutzung der Fahrzeuge von Jugendlichen ab 12 Jahren mit einer Geschwindigkeit bis zu 12 km/h auf Gehwegen erhöht aus Sicht des ZIV die Gefahr für Fußgänger massiv. Auch die Nutzung der E-Roller auf Radwegen berge großes Konfliktpotenzial. Solange Radverkehrsanlagen in einem Zustand sind, der nicht einmal eine sichere Abwicklung des Radverkehrs ermögliche, sei es grob fahrlässig, weitere Fahrzeuge auf die Radwege abzuschieben. Um die zu erwartende Mehrbelastung durch Elektrokleinstfahrzeuge aufnehmen zu können, müsse dementsprechend ein zügiger Ausbau der Fahrradinfrastruktur in großem Maßstab durchgeführt werden. Am 17. Mai soll im Bundesrat über die Verordnung entschieden werden. Es bleibe abzuwarten, wie viel Widerstand die Länder dann leisten werden, so der Verband.
Zudem beschlossen die Verkehrsminister der Länder einen 15-Punkte-Plan, der den Radverkehr bundesweit sicher und attraktiver gestalten soll. Sie forderten den Bund auf, eine fahrradfreundliche StVO-Novelle auf den Weg zu bringen, wie bereits im Koalitionsvertrag vereinbart. Darin solle u.a. eine Mindestüberholabstand von 1,50 Meter sowie eine vereinfachte Anordnung von Tempo 30 an wichtigen Radstrecken festgeschrieben werden.
Der stellvertretende Vorsitzende der Unionsfraktion im Bundestag, Ulrich Lange, sieht die Vorschläge kritisch. Sie seien „dazu geeignet, auf lange Sicht dem Fahrrad eine einzigartige Privilegierung gegenüber den anderen Verkehrsmitteln zu verschaffen", erklärte er (SAZbike berichtete). „Grundsätzlich gelten für alle Verkehrsteilnehmer die gleichen Rechte“, so Lange weiter.
Aus Sicht des ZIV sind jedoch gleiche Rechte für alle Verkehrsteilnehmer in Deutschland bislang Utopie. Bei der StVO-Reform gehe es nicht um eine Privilegierung von Radfahrern, sondern darum, die seit Jahrzehnten zementierte Privilegierung des motorisierten Individualverkehrs aufzubrechen und eine tatächliche, längst überfällige Gleichstellung aller Verkehrsmittel herzustellen.



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