Insolvenzen im Anstieg 11.08.2025, 10:27 Uhr

Insolvenzdaten im Juli: Baugewerbe und Transport mit hohen Quoten 

Im Juli 2025 stiegen die beantragten Regelinsolvenzen in Deutschland um 19,2 Prozent. Besonders betroffen: Baugewerbe und Transport. Der Schnellindikator des Statistischen Bundesamtes liefert frühzeitige Hinweise zur Entwicklung.
Viele Betriebe kämpfen mit sinkenden Umsätzen und steigenden Kosten.
(Quelle: Shutterstock / Miha Creative)
Im Juli 2025 ist die Zahl der beantragten Regelinsolvenzen in Deutschland nach vorläufigen Angaben des Statistischen Bundesamtes um 19,2 Prozent gegenüber dem Vorjahresmonat gestiegen. Dies ist der höchste Zuwachs seit Oktober 2024.

Zeitverzug bei der Erfassung und aktuelle Zahlen

Ein Insolvenzantrag wird häufig drei bis fünf Monate vor dem Berichtsmonat gestellt. Gründe dafür liegen im Verfahren: Unternehmen sind verpflichtet, spätestens sechs Wochen nach Eintritt eines Eröffnungsgrundes – etwa akuter Zahlungsunfähigkeit – einen Antrag beim zuständigen Gericht zu stellen. Anschließend erfolgen gerichtliche Recherchen, bevor eine erste Entscheidung getroffen wird. Erst zu diesem Zeitpunkt fließt das Verfahren in die Statistik ein. Insolvenzanträge können sowohl von den betroffenen Unternehmen selbst als auch von Gläubigern gestellt werden.
Für Mai 2025 liegen bereits die endgültigen Zahlen vor: Die Amtsgerichte meldeten 2.036 Unternehmensinsolvenzen, ein Anstieg von 5,3 Prozent im Vergleich zum Mai 2024. Die Forderungen der Gläubiger summierten sich auf rund 3,2 Milliarden Euro (Vorjahr: 3,4 Milliarden Euro).
Am stärksten betroffen waren – gemessen an der Insolvenzhäufigkeit pro 10.000 Unternehmen – die Bereiche Verkehr und Lagerei (10,9 Fälle), Baugewerbe (9,4) und Gastgewerbe (9,0). Zum Vergleich: Im Durchschnitt über alle Branchen lag die Quote bei 4,9 Fällen.
Neben den Unternehmensinsolvenzen wurden im Mai 2025 6.605 Verbraucherinsolvenzen registriert. Das entspricht einem Anstieg um 16,1 Prozent gegenüber dem Vorjahresmonat.
Entwicklung der beantragten Regelinsolvenzen in Deutschland seit 2018 – vorläufige und endgültige Ergebnisse im Vergleich.
Quelle: Destatis

Abgrenzung zu anderen Statistiken

Die Insolvenzstatistik bildet nur eine besonders gravierende Form der Geschäftsaufgabe ab. Viele Betriebe stellen ihre Tätigkeit schon vorher ein, ohne ein Insolvenzverfahren einzuleiten. Ein vollständigeres Bild liefert die Statistik der Gewerbeanzeigen, die neben abgeschlossenen Insolvenzen auch andere Formen der Geschäftsaufgabe erfasst. Nicht enthalten sind hier allerdings Fälle erfolgreicher Sanierungen oder Verfahren ehemalig Selbstständiger.

Aussagekraft und Grenzen des Schnellindikators

Für den Schnellindikator wertet das Statistische Bundesamt automatisiert die Veröffentlichungen der Insolvenzgerichte aus. Dabei werden neben Regelinsolvenzverfahren auch Nachlass- und Gesamtgutinsolvenzverfahren erfasst. Die Daten unterliegen Einschränkungen:
  • Zum Auswertungszeitpunkt sind oft noch nicht alle Verfahren eines Monats veröffentlicht (Untererfassung).
  • Dubletten können nicht immer zuverlässig bereinigt werden (mögliche Überschätzung).
  • Eine manuelle Plausibilitätsprüfung entfällt zugunsten einer schnellen Bereitstellung der Zahlen.
Trotz dieser Einschränkungen kann der Schnellindikator frühzeitig Hinweise auf die Entwicklung des Insolvenzgeschehens geben. Für Unternehmen – auch in der Fahrradbranche – liefert er wertvolle Anhaltspunkte, um Risiken in der Lieferkette und im Marktumfeld frühzeitig zu erkennen.



Das könnte Sie auch interessieren