Einstimmig 17.03.2022, 09:09 Uhr

Vereinte Nationen beschließen Förderung des Fahrrads

Die 193 Mitglieder der Generalversammlung der Vereinten Nationen (UN) haben am Dienstag, 15. März, einen Beschluss zur Förderung des Fahrrads verabschiedet.
Die 193 Mitglieder der Generalversammlung der UN haben die Förderung des Fahrrads beschlossen.
(Quelle: Shutterstock / Joaquin Corbalan P)
Der Beschluss „Integration des Fahrrads in öffentliche Verkehrssysteme für eine nachhaltige Entwicklung“ wurde von einer Vertreterin Turkmenistans vorgeschlagen. Sie führte als Gründe die Bequemlichkeit, die gesundheitlichen Vorteile und die Zugänglichkeit an und äußerte die Hoffnung, dass das Fahrrad auch eine größere Rolle bei der weltweiten Reduzierung von Treibhausgasen spielen kann.  Auf der offiziellen UN-Webseite heißt es: „Das Fahrrad wurde vor 200 Jahren erfunden und ist seit 140 Jahren ein wichtiges Verkehrsmittel mit einer Milliarde Fahrrädern weltweit und 50 Prozent der Menschheit, die Zugang zum Fahrrad haben.“

Mehr Sicherheit und Nachhaltigkeit

Die Generalversammlung der Vereinten Nationen fordert mit dem Beschluss unter anderem alle Mitgliedstaaten auf, das Fahrrad in den öffentlichen Nahverkehr in städtischen und ländlichen Gebieten in Entwicklungs- und Industrieländern zu integrieren, die Verkehrssicherheit zu verbessern und die Nutzung des Fahrrads zu fördern, um die Zahl der Fahrradfahrten zu erhöhen. Dies solle wiederum zur Erreichung einer nachhaltigen Entwicklung, einschließlich der Verringerung der Treibhausgasemissionen, beitragen.
Darüber hinaus empfiehlt der Vorschlag die Entwicklung von Strategien zur Förderung von Radverkehrsnetzen, die Gemeinden miteinander verbinden. UN-Zahlen zufolge trägt der globale Verkehrssektor zu einem Viertel aller energiebedingten CO2-Emissionen bei. Die Organisation betont, dass mehr Radfahren die Treibhausgasemissionen senken würde. Der Beschluss wurde von allen Mitgliedstaaten angenommen. Die Beschlüsse der Generalversammlung sind Empfehlungen, die für die Mitgliedstaaten nicht rechtsverbindlich sind.


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