Wachstumschancengesetz 20.07.2023, 10:06 Uhr

HDE fordert mehr Unterstützung bei der Digitalisierung

Mit Blick auf den Entwurf des Bundesfinanzministeriums für ein Wachstumschancengesetz begrüßt der Handelsverband Deutschland (HDE) die vorgesehene Einführung einer Investitionsprämie, sieht aber Nachholbedarf im Bereich Digitalisierung.
Der HDE fordert Unterstützung für den Handel bei der Digitalisierung.
(Quelle: Shutterstock / Vasin Lee)
Bei den Rahmenbedingungen des Gesetzentwurfs hinsichtlich förderfähiger Investitionen und der Höhe der Investitionsbeträge besteht laut HDE die Gefahr, dass nur wenige Handelsunternehmen von der Förderung bei Klimaschutzinvestitionen tatsächlich profitieren können. Neben Investitionen in den Klimaschutz sollten laut Verband auch Investitionen in die Digitalisierung steuerlich gefördert werden. Auch die geplanten Änderungen bei der Besteuerung einbehaltener Gewinne von Personenunternehmen, was die meisten Einzelhändlerinnen und Einzelhändler sind, gingen zwar in die richtige Richtung, blieben aber hinter den Bedürfnissen des Einzelhandels zurück.
Eine Herausforderung sieht der HDE zudem insbesondere in der geplanten gesetzlichen Regelung für eine verpflichtende Verwendung elektronischer Rechnungen bei B2B-Geschäften. Es sei zwar grundsätzlich richtig, die Ausstellung, Übermittlung und Bearbeitung von Rechnungen zu digitalisieren. Das sei effizienter und könne bei der Bekämpfung von Umsatzsteuerbetrug helfen. Allerdings würde die derzeitige Form der Umsetzung im Gesetz eine erhebliche Mehrbelastung für den Einzelhandel bedeuten.

Förderung der Digitalisierung

„Die Transformation der Wirtschaft steuerlich zu fördern, ist für Unternehmerinnen und Unternehmer in dieser schwierigen Zeit ein wichtiges Signal. Ein wirkungsvolles Maßnahmenpaket darf allerdings Investitionen in die Digitalisierung nicht vernachlässigen“, mahnt Stephan Tromp, stellvertretender HDE-Hauptgeschäftsführer. Der Handel sei sich der Notwendigkeit von Investitionen in die Zukunft bewusst. Viele Händlerinnen und Händler könnten diese Zukunftsinvestitionen aufgrund der Auswirkungen der Corona-Pandemie und der Folgen des russischen Angriffskriegs in der Ukraine aktuell jedoch nicht stemmen. Eine Prämie für Investitionen sei daher der richtige Schritt. Über den Klimaschutz hinaus müsse aber auch der Investitionsbedarf im Bereich Digitalisierung mitgedacht werden. „Der Einkauf wird immer digitaler. Handelsunternehmen investieren schon heute in die Digitalisierung und werden das in Zukunft weiterhin tun müssen“, so Tromp weiter.
Auf diesem Weg in die Digitalisierung müssten Händlerinnen und Händler mit einer Förderung unterstützt werden. „Schließlich werden auch durch das geplante Wachstumschancengesetz selbst Investitionen in diesem Bereich nötig“, betont Tromp. Die Einführung der verpflichtenden elektronischen Rechnung bei B2B-Geschäften ab 2026 werde für viele Unternehmen im Einzelhandel entsprechende Investitionen erforderlich machen. Das derzeit genutzte Verfahren über EDI (Electronic Data Interchange) auf Basis des UN-Standards Edifact funktioniere bereits ohne Verpflichtung zuverlässig. Dieses Verfahren werde durch das geplante Wachstumschancengesetz 2028 abgeschafft.
„Durch den Gesetzentwurf werden die Investitionen entwertet, die der Einzelhandel in der Vergangenheit in Technik zur Ausstellung, Übermittlung und Verarbeitung elektronischer Rechnungen getätigt hat, obwohl alle steuerrechtlichen Vorgaben erfüllt werden“, so Tromp. Hier bedürfe es dringend einer praxisorientierten Anpassung der Regelung.



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