Umweltschutz und Bundestagswahl 13.09.2021, 09:07 Uhr

Grüne wollen Mehrwertsteuer für Fahrradreparaturen auf sieben Prozent senken

Der Bundestagsabgeordnete Stefan Gelbhaar (Die Grünen) fordert eine Verringerung der Mehrwertsteuer auf Fahrradreparaturen: Künftig sollen nur noch sieben Prozent statt wie bisher 19 Prozent anfallen.
Symbolbild
(Quelle: Pixabay)
Der verkehrspolitische Sprecher der Grünen Bundestagsfraktion Stefan Gelbhaar, sagt dazu: „Wer fördern will, dass Produkte lange genutzt werden, um wertvolle Ressourcen zu sparen, muss Reparaturen attraktiv machen. Besonders Fahrräder eignen sich dazu, sie Jahre oder Jahrzehnte zu nutzen.“
Das Mehrwertsteuerrecht ist auf EU-Ebene geregelt. Nicht für jedes beliebige Produkt kann ein reduzierter Mehrwertsteuersatz erhoben werden. Es gibt jedoch eine Liste mit Produkten und Dienstleistungen, für die Reduzierungen möglich sind. Reparaturen an Fahrrädern sind auf dieser Liste enthalten, erklärt Gelbhaar. Diese Ausnahme wende die Bundesregierung jedoch nicht an. 
Die Bundesregierung verweist in ihrer Antwort auf Gelbhaars Anfrage (Seite 21 und 22) darauf, dass die Mehrwertsteuer nur auf kleine Reparaturdienstleistungen gesenkt werden könne. „Insbesondere im Bereich der Fahrradreparatur stellt sich die Frage, was als ,kleine‘ Reparatur gilt, und welcher Umfang diese Grenze überschreitet. Dies würde Praxis und Verwaltung vor nicht unerhebliche Abgrenzungsschwierigkeiten stellen. Jedenfalls könnte der Gesetzgeber nicht sicherstellen, dass eine derartige Ermäßigung tatsächlich Preise an die Endverbraucherinnen und Endverbraucher weitergegeben wird. In jedem Fall dürften die Effekte einer solchen Steuersatzsenkung aus Verbrauchersicht sehr gering ausfallen.“
„Die Bundesregierung verweigert ohne Grund, Fahrradreparaturen günstiger zu machen. Sie nutzt den von der EU explizit zugelassenen Spielraum nicht. Damit verweigert sie auch sinnvollen Umwelt- und Klimaschutz“, kommentiert der Bundestagsabgeordnete Gelbhaar. In ihrem Wahlprogramm fordern die Grünen, grundsätzlich Reparaturdienstleistungen mit reduziertem Mehrwertsteuersatz zu belegen. Hierfür wollen sie die EU-Ausnahmeliste für reduzierten Mehrwertsteuersatz erweitern.


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