Aufgrund von Unfällen und Vandalismus 13.07.2021, 13:21 Uhr

Kölner Stadtverwaltung fordert Nachtfahrverbot für E-Tretroller

In Köln regt sich Unmut über E-Tretroller. Zwei Dinge sorgen für Zoff: die vielen Unfälle und weggeworfene E-Tretroller auf dem Grund des Rheins. Darum erwägt die Stadtverwaltung jetzt ein Nachtfahrverbot.
(Quelle: Pixabay)
Die Kölner Stadtverwaltung plant Ende Juli ein Gespräch mit den Anbietern, um Umweltgefährdungen auszuschließen und Behinderungen und Störungen zu vermeiden. Dabei geht es – in enger Abstimmung mit der Polizei – auch um ein Nachtfahrverbot, denn es werden vermehrt zum Teil schwere Unfälle registriert, die in den späten Abend- und Nachtstunden geschehen, vielfach unter Alkoholeinfluss der Scooter-Fahrer.
„Bislang geht die Stadt Köln selbstverständlich davon aus, dass die E-Scooter-Anbieter den Ernst der Lage erkannt und deshalb selbst das größte Interesse daran haben, mit der Stadt zu kooperieren. Oberbürgermeisterin Henriette Reker hat mehrfach zum Ausdruck gebracht, dass die Stadt E-Scooter über den Weg der erlaubnispflichtigen Sondernutzung ganz verbieten könnte, dies aber nicht das richtige Signal wäre, da sie einen Beitrag zur Verkehrswende leisten können“, so die Pressestelle der Stadt gegenüber SAZbike.
Die im Rhein liegenden E-Scooter, der Fernsehsender WDR berichtet von über 500 Exemplaren, verursachen anscheinend ein Umweltproblem, weil die Akkus giftige Chemikalien enthalten. Die Stadt Köln teilte SAZbike dazu mit, es sei Aufgabe der Anbieter, dafür zu sorgen, dass die Nutzer sich an die Nutzungs- und Abstellregeln halten. Die Oberbürgermeisterin legt Wert darauf, dass die Bergung von E-Scootern aus der Bundeswasserstraße Rhein (verantwortlich für Bergungsgenehmigungen ist das Wasserstraßen- und Schifffahrtsamt des Bundes) nicht mit Steuergeld oder im Fall der Bergung aus städtischen Gewässern durch die Stadtentwässerungsbetriebe nicht über Gebühren erfolgen darf. Die Stadt Köln hat sich bereits an das Wasserstraßen- und Schifffahrtsamt gewandt und darum gebeten, dass die Behörde für den Rhein kurzfristig tätig wird.


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