Steigende Nutzung der Natur 22.10.2019, 07:00 Uhr

BUND will E-Mountainbikes in den Alpen verbieten

Die bayerische Sektion der Naturschutzorganisation Bund für Umwelt und Naturschutz Deutschland (BUND) fordert ein Verbot für E-Mountainbikes in den Alpen.
Königssee (Bayern)
(Quelle: Pixabay)
Der Landesvorsitzende des BUND Bayern Richard Mergner fordert angesichts der steigenden Nutzung von E-Mountainbikes in den bayerischen Alpen: „Es braucht Beschränkungen bei der Elektro-Mountainbike-Nutzung im alpinen Gelände.“ Axel Doering, Sprecher des BUND-Landesarbeitskreises Alpen und Vorsitzender der Kreisgruppe Garmisch-Partenkirchen beschreibt, welche Probleme er sieht:
  • Leichtere Erreichbarkeit der Alpen
Die besondere Qualität der bayerischen Alpen für Mensch und Natur habe viel mit der geringen Erschließungsdichte und dem Erhalt von Ruheräumen zu tun. Das E-MTB stelle „eine Erreichbarkeitsrevolution im alpinen Gelände dar, es ist der flächendeckende Lift unterm Hintern“, so Doering. Daraus ergebe sich eine wesentliche räumliche, tageszeitliche und saisonale Ausweitung des Nutzungsdrucks des alpinen Geländes. Bedeutsame ökologische Schutzgüter und Ruheräume sieht Doering in Gefahr.
  • Konflikte mit Wanderern
Das bayerische Naturschutzgesetz lege bei der Nutzung von Wegen fest, dass den Fußgängern Vorrang gebühre. „Das Wandern ist die verträglichste Form des Naturgenusses in den Alpen. Doch mit massiv zunehmender Nutzungsintensität von Wanderwegen durch E-Mountainbike-Fahrer wird nicht nur der kontemplative Naturgenuss des Wanderers stark beeinträchtigt, es kommt auch immer häufiger zu Gefahrensituationen“, meint Doering.
  • Erosions- und Vegetationsschäden
Insbesondere das Befahren von Pfaden mit Rädern sieht der Naturschützer als Ursache von erheblichen Erosionsschäden. Zusätzlich seien Vegetationsschäden durch eine Verzweigung der Pfade die Folge.
Eine ausführliche Erklärung liefert der BUND auf seiner Webseite.
Das Bayerische Naturschutzgesetz und das freie Betretungsrecht
Im Bayerischen Naturschutzgesetz steht (Art 28, Abs. 1): „1. Jedermann darf auf Privatwegen in der freien Natur wandern und, soweit sich die Wege dafür eignen, reiten und mit Fahrzeugen ohne Motorkraft sowie Krankenfahrstühlen fahren. 2. Den Fußgängern gebührt der Vorrang.“
Nach Rechtsauffassung des Bayerischen Umweltministerium von 2012 im „Wegebenutzungsrecht für langsame Pedelecs“ seien Pedelecs unmotorisierten Fahrrädern nach dem Naturschutzrecht gleichgestellt worden. Diese Rechtsauffassung betrachtet der BUND Bayern angesichts der steigenden Nutzungsintensität und der technischen Entwicklungen von E-Mountainbikes als überholt. Der BUND Naturschutz spricht sich dafür aus, die Rechtsauffassung des Umweltministerium von 2012 für alpines Gelände zu revidieren und das freie Befahrungsrecht im alpinen Gelände auf geeigneten Wegen nur unmotorisierten Fahrrädern zuzugestehen. Ergänzend dazu sollen es Ausnahmeregeln geben. Die Landratsämter sollen ermächtigt werden, ausgewählte geeignete Wege für E-Mountainbikes zu öffnen.
Als Kriterien für die Beurteilung, ob eine Ausnahme für Pedelecs erteilt werden soll, schlagen die Umweltschützer vor:
  • Objektiver Ausbaustandard des Weges - Naturschutzfachliche Wertigkeit des Gebiets
  • Schutzgebietskategorie
  • Nutzungsintensität (durch Wanderer/Radfahrer)
  • Konfliktpotenzial
  • Gefährlichkeit des Weges für E-MTB-Fahrer Beeinträchtigungspotenzial des Weges und der Umgebung durch die E-MTB Nutzung


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