Drohender Zahlungsausfall 08.10.2018, 10:23 Uhr

Velodata mahnt zur Vorsicht bei einfachen EC-Lastschriften

Der Software-Anbieter Velodata weist darauf hin, dass Fachhändler die Adresse des Kunden brauchen, um bei ungedeckten Lastschriftzahlungen den Kunden direkt kontaktieren zu können.
Bei EC-Zahlungen ohne PIN sollte man die Kundenadresse aufnehmen.
Velodata empfiehlt darum, bei einfachen EC-Lastschriften ohne PIN-Eingabe (und damit ohne Zahlungsgarantie) immer die vollständige Kundenadresse auf dem Beleg zu drucken. Hintergrund sei, dass bei einem Fachhändler eine Lastschriftzahlung mangels Deckung des Käuferkontos storniert worden sei und die Banken sich weigern, auch bei bekannter IBAN (oder PAN) dem Händler die Kundenadresse zu nennen. Velodata hat dazu seine daran unbeteiligte Hausbank befragt. Danach werde die kontoführende Bank aufgrund der DSGVO-Datenschutzverordnung über Kundendaten ohne richterlichen Beschluss keine Auskünfte mehr erteilen. Als Service wird allenfalls der Kontoinhaber angeschrieben, er möge mit dem Händler zugunsten dessen die Lastschrift war, Kontakt aufnehmen. Tut der Schuldner das nicht, dann habe die Bank keine weitere Handhabe. Abhilfe sieht Velodata beim Verkauf per EC-Karte ohne PIN nur darin, dass der Verkäufer die Kundenadresse feststellt. Bei der Velodata-Anwendung V-Kasse könne der Schuldner über Angaben wie Betrag und Verkaufstag ermittelt werden.


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