Technische Sicherheitseinrichtung 31.07.2020, 16:44 Uhr

Velodata mahnt Fachhandel zum Einsatz der TSE-Kassen

Der Software-Anbieter Velodata sieht den Fachhandel im Verzug bei der Einrichtung von TSE-Kassen. Daher sendet der Dienstleister allen Kunden, die noch keine TSE in Betrieb genommen haben, die TSE mit Rückgaberecht zu.
Kasse mit Münzen (Symbolbild)
(Quelle: Pixabay)
Velodata schreibt seine Kunden an und teilt mit, dass lokale Kassen ohne TSE-Anschluss (Technische Sicherheitseinrichtung) bereits seit dem 1. Januar weder verkauft noch beworben noch durch den Steuerpflichtigen in Betrieb genommen werden dürften. Gesetzlich sei für 70 bis 90 Prozent aller anderen vorhandenen Kassen- und Warenwirtschaftssysteme der Betrieb spätestens ab dem 30. September 2020 verboten. Die Ausnahmefrist bis 1. Januar 2023 gelte nur für nicht-PC-basierende Kassen (also keine PC-Warenwirtschaftsysteme) die zwischen dem 25. November 2010 und vor dem 1. Januar 2020 gekauft wurden.
Einige der 16 Bundesländer haben laut Velodata in den letzten Tagen eigene Fristverlängerungen für die Beanstandung herausgegeben. Die Inhalte sind je nach Bundesland unterschiedlich. Für vor dem 1. Januar 2020 erworbene Kassen, die nicht lokal sondern in der Cloud laufen, kann nur der jeweilige Anbieter eine Aussage machen. Die Regelungen sind noch komplexer als die Vorschriften für lokal betriebene Kassensysteme. Velodata empfiehlt hier die Einzelfallprüfung und schriftliche Bestätigung durch den eigenen Steuerberater. Angedroht seien bei Verstößen Bußgelder bis 25.000 Euro. Die TSE dient der Vermeidung von Steuervermeidung.


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