Rechtssicherheit auf Straße und Radweg 26.02.2019, 16:59 Uhr

Metz startet Verkauf des E-Scooters

Der E-Scooter „Moover“ von Metz Mecatech darf aufgrund einer Sondergenehmigung des Kraftfahrt-Bundesamtes im Straßenverkehr gefahren werden.
Der Metz-Roller darf im Straßenverkehr genutzt werden.
(Quelle: Metz Mecatech)
Ähnlich wie bei einem Fahrrad schließe das auch Radwege ein, sofern diese als Radwege ausgeschildert sind. In Abgrenzung dazu ist der Roller nicht auf gemeinsamen Rad- und Gehwegen erlaubt. Somit ist der „Moover" vor vielen Konkurrenzprodukten legal im deutschen Straßenverkehr unterwegs, und das laut Hersteller sogar als erstes in Deutschland hergestelltes Elektrokleinstfahrzeug. Es bestehe keine Helmpflicht.
Die Rechtssicherheit wurde laut Metz vom Kraftfahrt-Bundesamt bestätigt. Dies habe dem „Moover" nach bereits vor der noch ausstehenden eKFV (Elektrokleinstfahrzeuge-Verordnung) eine Sondergenehmigung mit ABE (Allgemeine Betriebserlaubnis) erteilt, durch die das Fahrzeug auf deutschen Straßen und ausgewiesenen Radwegen fahren dürfe. Diese Sonderzulassung sei in Anlehnung an die Vorschriften für Leichtmofas erfolgt. Diese Zulassung soll gültig sein, bis die neue, derzeit noch ausstehende Elektrokleinstfahrzeuge-Verordnung (eKFV) in Kraft tritt. Käufer müssten sich jedoch nach Darstellung der Franken keine Gedanken machen: Alle bis zu diesem Zeitpunkt verkauften Fahrzeuge würden automatisch der in der eKFV beschriebenen Fahrzeugklasse zugeordnet und könnten in Zukunft bedenkenlos weitergefahren werden.
Ein akkreditiertes Prüfinstitut habe den Roller außerdem in Anlehnung an die Pedelec-Norm DIN EN 15194 getestet und ihn als ein ebenso sicheres und hochwertiges Fortbewegungsmittel wie ein Elektrofahrrad befunden. Ab 1. März können Kunden den E-Scooter im Fachhandel beziehen. Der „Moover" war bereits im Jahr 2018 der Öffentlichkeit präsentiert worden, bis zur Erteilung der deutschen Straßenverkehrszulassung konnte Metz ihn nur außerhalb Deutschlands vermarkten.
Der Halter muss laut Metz eine nicht personengebundene Haftpflichtversicherung für 35,70 Euro abschließen. Mit der Versicherung erhalte der Kunde eine kleine, selbstklebende Versicherungsplakette. Offen scheint einzig, ob eine Führerscheinpflicht erfolgt. Metz empfiehlt: „Wer außerdem 15 Jahre alt ist und mindestens eine Mofa-Prüfbescheinigung hat, ist mit dem Metz ‚Moover' rechtlich sicher unterwegs.“



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