Bei Verkauf auch Annahme 26.06.2019, 12:18 Uhr

Fachhandel muss kaputte E‐Tretroller und Akkus entsorgen

Eine Viertelmillion Elektrotretroller flitzen bereits durch Deutschland schätzt der Bundesverband Elektrokleinstfahrzeuge. Der Fachhandel muss die E-Tretroller und deren Akkus kostenlos entsorgen, sofern er sie verkauft.
E-Rollernutzer an U-Bahnstation (Symbolbild)
(Quelle: Metz Mecatech)
Die Elektrokleinstfahrzeuge‐Verordnung (eKFV) ist am 15. Juni als nationale Gesetzgebung in Kraft getreten, seitdem sind sie für den Straßenverkehr zugelassen. Bei der Entsorgung für zweirädrige Elektroroller ohne Sitz ändert sich nach Angaben der Stiftung Elektro‐Altgeräte Register (EAR) aber nichts: Händler müssen E-Roller ohne Sitz sowie deren Akkus beim Verkauf von Neuware weiterhin kostenfrei vom Verbraucher annehmen. Alternativ können Endverbraucher ihre E-Scooter weiterhin kostenfrei beim lokalen Wertstoff‐ und Recyclinghof entsorgen.
Grund ist, dass die E-Roller weiterhin vom Elektro‐ und Elektronikgerätegesetzes (ElektroG) erfasst werden – ungeachtet, ob sie mit einem Geschwindigkeitsbereich von 6 bis 20 km/h in die neue eKFV fallen oder eben nicht. Gemäß § 2 Absatz 2 Nr. 7 ElektroG liegen elektrische Zweiradfahrzeuge, für die eine so genannte Typgenehmigung nicht erforderlich ist, ausdrücklich im Anwendungsbereich des ElektroG. Diese Typgenehmigung im ElektroG brauchen nur Fahrzeuge, die unter die EU-Verordnung 168/2013 fallen. Ausdrücklich davon ausgenommen sind Elektroroller ohne Sitzplatz. Daher benötigen die E‐Scooter keine (EU‐)Typgenehmigung. Die Genehmigungspflicht in der eKFV – sprich die allgemeine Betriebserlaubnis bzw. Einzelbetriebserlaubnis – ist keine Typgenehmigung im Sinne des ElektroG.
Hersteller müssen nach Angaben der Stiftung EAR ihre Elektroroller, also E‐Scooter ohne Sitz, in der Regel als Großgeräte in der Kategorie 4 des ElektroG bei der Stiftung EAR registrieren. Bei der Mengenmeldung ist dann das Akkugewicht abzuziehen. Die Stiftung EAR ruft Verbraucher dazu auf, vor der Entsorgung wenn möglich den Akku vom E‐Scooter abzubauen und den Akku einer separaten Alt‐Batteriesammlung für Industriebatterien zuzuführen.
Der ausgediente Akku eines E‐Scooters muss kostenfrei von den Vertreibern von Industriebatterien zurückgenommen werden – also zum Beispiel vom E‐Roller‐Händler, wenn er entsprechende Ersatzakkus anbietet. Auch bestimmte kommunale Sammelstellen, nämlich so genannte qualifizierte Sammelstellen, nehmen Industriebatterien kostenfrei entgegen. Vor der Rückgabe der E‐Scooter‐Batterie empfiehlt die Stiftung EAR, beim Wertstoffhof oder Händler zu fragen, ob dort die Industriebatterie kostenfrei abgegeben werden kann.


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