CE-Zeichen oder Schild 13.06.2023, 13:03 Uhr

Ernst Brust: unfertige Messe-Räder kennzeichnen

Der Sachverständige Ernst Brust weist darauf hin, dass alle auf der Eurobike ausgestellten Pedelecs, welche nicht das Produktsicherheitsgesetz erfüllen, entsprechend gekennzeichnet werden müssen.
Ernst Brust
(Quelle: Privat)
Die Zeiten ändern sich: Wurde früher ein gewisser Wildwuchs noch toleriert, beobachten die Gewerbeaufsichtsämter die stark wachsende Fahrradbranche etwas genauer. Also muss die Fahrradbranche entsprechend sorgfältig Vorschriften umsetzen: Entsprechen Pedelecs dem Produktsicherheitsgesetz noch nicht, müssen sie mit einem gut sichtbaren Schild versehen werden, welches auf diesen Umstand hinweist und erklärt, dass der Kauf erst möglich ist, sobald die Übereinstimmung hergestellt ist. Erkennbar sind gesetzeskonforme Räder am CE-Zeichen auf dem Produkt und die schriftliche Konformitätserklärung am Stand. Für Pedelecs mit CE-Kennzeichen muss die entsprechende Konformitätserklärung am Stand vorliegen.
Bei Probefahrten muss das Standpersonal die entsprechenden Vorkehrungen zum Schutz von Personen leisten. Die Messe und das Gewerbeaufsichtsamt sind befugt, jederzeit den Betrieb von Pedelecs zu untersagen, wenn sie den Betrieb als gefährlich erachten.

Gewerbeaufsicht ist Ländersache

Die Arbeit der Gewerbeaufsichtsämter ist Ländersache. Früher wurden auf Messen wie der IFMA in Köln Stände geschlossen weil Kinderräder nicht CE-konform waren, doch dies geschah am Bodensee fast nicht mehr. Mehrere Gewerbeaufsichtsämter sind auf die Eurobike in Frankfurt aufmerksam geworden, was wohl auch am Umzug an den prominenten Messestandort liegen dürfte. Letztes Jahr führte Brusts Mitteilung zu mehreren Schildern an ausgestellten Epacs auf der Eurobike.


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