Eigene Kategorie gefordert 17.06.2022, 13:59 Uhr

Unfallforscher: Lastenräder sollten versichert sein

Siegfried Brockmann, Leiter Unfallforschung der Versicherer (UDV) im Gesamtverband der Deutschen Versicherungswirtschaft, spricht sich für eine Versicherungspflicht für Lastenräder aus.
Die Lastenrad-Nutzung nimmt privat und gewerblich zu.
(Quelle: Shutterstock / SariMe)
Während für Mofas bis 25 Kilometern pro Stunde eine Pflichtversicherung vorgeschrieben ist, könne man aktuell mit großen Lastenrädern, die teilweise mehr als 250 Kilogramm wiegen und einen Elektromotor zur Unterstützung haben, ohne Versicherung fahren. „Jeder Fünfte ist nicht haftpflichtversichert. Wenn Sie als Fußgänger das Pech haben, in einen schweren Unfall verwickelt zu sein, dann müssen Sie schauen, wo Sie bleiben“, sagt Siegfried Brockmann, Leiter Unfallforschung der Versicherer (UDV), im Gespräch mit der Automobilzeitschrift Auto Motor und Sport. Und weiter: „Bei einem Mofa mit 25 Stundenkilometern haben wir eine Pflichtversicherung. Bei einem privaten Lastenrad haben wir sie nicht. Das ist aus meiner Sicht schwer erklärlich.“

Eigene Kategorie für Lastenräder 

Die stärkere Nutzung von Lastenrädern auch im gewerblichen Bereich werde künftig zu mehr Unfällen und Verkehrsproblemen führen: „Lastenräder werden ja nicht nur privat genutzt, sondern auch von diversen Paketzustellern. Die sind oft sehr groß, haben vier Räder und 250 Kilogramm Gewicht, teilweise auch mehr. Ohne E-Antrieb wären die gar nicht denkbar. Misslich ist aus meiner Sicht, dass der Gesetzgeber sich entschieden hat, alles, was bis 25 Stundenkilometern elektrisch unterstützt wird, als Fahrrad zu werten“, so Brockmann. „Mich ärgert, dass solche Fragen ausgeblendet werden, weil alles so schön nachhaltig und ökologisch sein soll. Meiner Ansicht nach hätte man von Anfang an sagen sollen, dass es sich hier nicht einfach um Fahrräder handelt. Ich hätte mir eine eigene Kategorie dafür gewünscht“, ergänzt er.
Der Gesetzgeber müsse auch regeln, wo solche Fahrzeuge abgestellt werden, ohne Fußgänger zu belästigen: „Entweder stehen sie auf der Radverkehrsanlage auf der Straße, dann blockieren sie diese Fläche. Oder sie behindern auf dem Gehweg. Dann müssen die Fußgänger sehen, wo sie bleiben. Wenn sich die Stückzahlen weiter so entwickeln, dann wird genau das passieren. Und die Ordnungsämter können diese Verstöße nicht ahnden, weil die Lastenräder keine Kennzeichen haben“, sagt Brockmann.



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