Radschnellweg in Essen 16.09.2021, 14:41 Uhr

Strommasten am RS1 bleiben stehen, Radweg wird schmaler weitergebaut

Der Radschnellweg 1 (RS1) im Ruhrgebiet wird nach dem überraschenden Mastenbau durch die Deutsche Bahn jetzt etwas schmaler als geplant weitergebaut.
Ministerium für Verkehr in NRW
(Quelle: Grafik aus dem Leitfaden für den Bau von Radschnellwegen in NRW)
Im Juni hatte die Deutsche Bahn Strommasten für die Oberleitung gebaut, auf einem etwa zwei Kilometer langen, für den RS1 geplanten Abschnitt in Essen, so dass dieser nicht wie vorgesehen mit Platz für Radfahrer und Fußgängerinnen gebaut werden kann. Immerhin die Mindestbreite von vier Metern für den Radverkehr kann aber eingehalten werden. Lediglich die bisher vorgeschriebenen 2,50 Meter Breite für einen Fußweg werden wohl keinen Platz mehr haben, sodass Fußgänger ausweichen müssen. Auch die beiden Randstreifen, an beiden Seiten etwa 24 bis 42 Zentimeter breit, werden wohl entfallen.
Der ADFC teilt SAZbike nun mit: „Es ist gut, dass in dem Planungsdurcheinander zwischen Straßen NRW und der DB nun an einer Lösung für den Trassenverlauf gearbeitet wird. Immerhin wird angestrebt, die Mindestbreite von vier Metern für den Radverkehr zu realisieren. Schwer zu ertragen ist, dass bei den ohnehin viel zu langsamen Fortschritten bei Planung und Bau des RS1 wertvolle Planungsressourcen verwendet werden müssen, um Kompromisse zu finden, die durch grobe Fehler bei der Abstimmung im Planungsprozess entstanden sind. Unklar bleibt, wie genau eine attraktive Führung des Fußverkehrs außerhalb der Trasse realisiert werden soll. Bedeutet dies parallel zum Radschnellweg, neben den neu errichteten Oberleitungsmasten? Oder in größerer Entfernung zur Trasse? Es muss sichergestellt werden, dass die alternative Führung des Fußverkehrs komfortabel, sicher und ohne Umwege umgesetzt wird, sodass es nicht zu einer gleichzeitigen Nutzung des nun reduzierten Radschnellweges durch Rad- und Fußverkehr kommt, da dies zu erheblichen Konflikten zwischen Fuß- und Radverkehr führen würde.“
Landesbetrieb Straßen NRW verweist auf Einhaltung des Leitfadens für Radschnellwege
Die zuständige Behörde, der Landesbetrieb Straßen NRW erklärt dazu, dass die bisherige Grundlage für die Planung des RS1 eine Machbarkeitsstudie war und noch nicht die detaillierte Planungstiefe aufwies, nach der vor Ort gebaut wird. „Die Machbarkeitsstudie sieht für den Bereich Essen-Kray eine Breite von vier Metern für den RS1 vor, weil wir uns hier zwischen Betriebsgleisen und den alten Oberleitungsmasten bewegt hätten. Jetzt stehen die neuen Masten näher an den Betriebsgleisen als die alten. Mit dem Wegfall der alten Maststandorte kann der RS1 außerhalb der Oberleitungsanlage geplant werden. Diese Verbesserung erleichtert uns die Planung und die weitere Abstimmung mit der DB. Mit den neuen Maststandorten sehen wir zudem keine Verzögerungen oder Kostensteigerungen. Wir sind in einem Planungsstadium, in dem wir die örtlichen Randbedingungen berücksichtigen können“, so die Kommunikationsbeauftragte Nilgün Ulbrich gegenüber SAZbike.
Im „Leitfaden für Planung, Bau und Betrieb von Radschnellwegen in NRW“ des Ministerium für Verkehr des Landes NRW steht, dass die Standards für Radschnellverbindungen auf einer Länge von maximal zehn Prozent der Gesamtstreckenlänge unterschritten werden können. Diese Information und die Grafik mit dem Aufbau eines Radschnellweges entstammen Abschnitt 3.3 des Planungsleitfadens für Radschnellwege in NRW (Seite 23).



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