Nachbesserung am Radgesetz gefordert 26.01.2024, 09:53 Uhr

Radentscheid Bayern zieht Bilanz

Vor einem Jahr wurde der Zulassungsantrag für das Volksbegehren Radentscheid Bayern an das Bayerische Innenministerium übergeben – zusammen mit einem Radgesetz-Entwurf und über 100.000 Unterschriften. Jetzt zieht die Initiative Bilanz.
Radentscheid-Aktive mit Unterschriften vor dem Innenministerium
(Quelle: Radentscheid Bayern)
Obwohl die Staatsregierung vor dem Radentscheid ein Radgesetz stets abgelehnt hatte, wurde bereits ein knappes halbes Jahr nach Übergabe der 100.000 Unterschriften ein Bayerisches Radgesetz von den Regierungsparteien CSU und Freie Wähler beschlossen. Bayern ist nun – nach Berlin und NRW – das dritte Bundesland mit einem solchen Landesgesetz.
Positiv daran: Das Radverkehrsbudget wird verdoppelt und eine Zentralstelle für den Radverkehr geschaffen. Konkrete Ziele gibt es jedoch nur zwei: Den Bau von 1.500 Kilometern neuer Radwege bis 2030 und das Ein-Euro-Fahrradticket. Nach Ansicht des Bündnisses Radentscheid Bayern reichen umgerechnet 91 Meter neuer Radweg pro Jahr und Kommune nicht aus, um den Anteil des Radverkehrs zu erhöhen und das Radfahren in Bayern sicherer zu machen – schließlich gebe es an gut 70 Prozent der Kilometer von Staats- und an gut 50 Prozent der Kilometer von Bundesstraßen noch keinen Radweg.

Komplizierte Radmitnahme

Ein Ticket für die Radmitnahme in Zügen für einen Euro je Fahrt wurde schnell umgesetzt. Das eigentliche Ziel, die Radmitnahme günstiger und einfacher zu machen wurde laut Radentscheid Bayern jedoch zunächst verfehlt: Das Ticket mit dem Namen „Bastir“ gilt nicht anstelle, sondern zusätzlich zu den vielen bereits bestehenden Fahrradtageskarten und kann bis dato nur am Automaten gekauft werden, wofür man viel Zeit einplanen sollte. Zudem gilt es vorerst nicht innerhalb von Verkehrsverbünden und es gibt sehr viele Ausnahmen und Sperrzeiten wie von Mitte März bis Mitte Oktober nicht von Freitagmittag bis Sonntagnacht. Im Regelfall werde man in Bayern also vorerst weiterhin auf das 6 Euro teure Fahrradtagesticket zurückgreifen müssen.

Sicherheit kommt zu kurz

Die Regelungen für mehr Sicherheit im Fuß- und Radverkehr, die der Radentscheid Bayern gefordert hatte, werden im aktuellen Radgesetz besonders schmerzlich vermisst. Auch seien Zuständigkeiten und Verfahren noch immer nicht klar genug geregelt, um Planung und Bau von Radinfrastruktur zu beschleunigen.
Ein Versprechen im Radgesetz ist außerdem die sogenannte Radallianz Bayern, bestehend aus Vertreterinnen und Vertreter „der maßgeblichen Akteure und Interessengruppen“, die das Staatsministerium bezüglich Radverkehr beraten soll. Die Radallianz ist auch rund sechs Monate nach Inkrafttreten des Radgesetzes noch nicht eingerichtet. „Als Initiator und Träger des Radentscheids erwarten wir, dass die vor der Wahl nicht erfolgte Beteiligung nun zumindest im Nachgang über die Radallianz erfolgt. Schließlich vertreten wir über 100.000 Menschen, die für ein bayerisches Radgesetz unterschrieben haben“ so Bernadette Felsch, Vorsitzende des ADFC Bayern und Beauftragte des Radentscheids Bayern.

Radentscheid macht weiter

Der Bayerische Verfassungsgerichtshof hatte das Volksbegehren im Juni gestoppt, weil seiner Meinung nach Bundesgesetze bereits zu viele „abschließende“ Regelungen enthielten. Das von CSU und Freien Wählern eingebrachte Radgesetz wurde kurz darauf vom Landtag beschlossen, sodass es nicht mehr zu einer Volksabstimmung kam. „Über 1.000 ehrenamtlich Aktive und über 100.000 Unterstützende haben erreicht, dass wir einen großen Schritt weitergekommen sind. Aber mit dem jetzt erlassenen Radgesetz ist die Arbeit für uns noch lange nicht vorbei!“, betont Bernadette Felsch und ergänzt: „Wir setzen uns so lange für Nachbesserungen auf Bundes- und Landesebene ein, bis alle sicher radeln können!“



Das könnte Sie auch interessieren