20 Stundenkilometer für alle 07.12.2023, 14:10 Uhr

Frankfurt bremst Radfahrer, um Radverkehr zu fördern

Die Stadt Frankfurt beschränkt die Höchstgeschwindigkeit in Teilen der Innenstadt bald auf 20 Stundenkilometer. Das soll den Fuß- und Radverkehr fördern. Erste Schilder stehen bereits.
Das Bild zeigte eine Straßenkarte der Frankfurter Innenstadt auf dem das Blockkonzept eingezeichnet ist.
(Quelle: Shutterstock / Jan Haas)
In einem ersten Schritt wird der Bereich um die Börse als Tempo-20-Zone ausgeschildert. Bisher gilt hier ein Mix aus unterschiedlichen Regelungen und Geschwindigkeiten. Mal gilt Tempo 50, mal Tempo 30, mal verkehrsberuhigter Bereich, mal Fußgängerzone. „Das wollen wir einfacher, nachvollziehbarer, sicherer und stadtverträglicher haben“, sagt der Frankfurter Stadtrat Wolfgang Siefert. 2024 sollen weitere Tempo-20-Zonen in der Frankfurter Innenstadt entstehen.
„Wir wollen damit in der Innenstadt den Fußverkehr noch stärker in den Vordergrund rücken und der Nachfrage nach aktiver Mobilität nachkommen“, unterstreicht Siefert: „Es muss möglich sein, sich auf dem Bürgersteig aufzuhalten, zu unterhalten, sich dort wohl zu fühlen und unkompliziert die Fahrbahnseite zu wechseln.“ Dies ist bei angepasster Geschwindigkeit für den fließenden Verkehr deutlich besser möglich.

20 Stundenkilometer auch mit dem Fahrrad

Die Höchstgeschwindigkeit von 20 km/h gilt ausdrücklich auch für den Scooter- oder Radverkehr. Sie soll ein besseres Miteinander und ein sicheres Verkehrsklima bewirken.
Die Parkplätze entlang der neuen Tempo-20-Straßen fallen nach und nach weg und werden zu Lieferzonen, Behindertenparkplätzen, Laufwegen und Aufenthaltsflächen umgestaltet. Parkhäuser bleiben erhalten.
Die Stadt macht dafür Gebrauch von einer bereits 1990 geschaffenen Möglichkeit, die Paragraph 45 Absatz 1d) der Straßenverkehrsordnung in „zentralen städtischen Bereichen mit hohem Fußgängeraufkommen und überwiegender Aufenthaltsfunktion“ vorsieht und richtet einen einheitlich geregelten verkehrsberuhigen Geschäftsbereich ein.

Frankfurt plant Blockkonzept

Die Einrichtung der verkehrsberuhigten Geschäftsbereiche basiert auf dem im Frühjahr 2022 vorgestellten Blockkonzept. Das sieht vor, die Innenstadt in Blöcke zu gliedern, die perspektivisch nur gezielt über die angrenzenden Hauptverkehrsstraßen angefahren werden können, aber nicht miteinander in Verbindung stehen. Dadurch soll Durchgangsverkehr, Poserverkehr und Parksuchverkehr reduziert werden.


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