Gericht hat entschieden 07.09.2020, 14:31 Uhr

Berlin muss Pop-up-Radwege abbauen

Das Verwaltungsgericht Berlin hat entschieden, dass die in Berlin während der Corona-Pandemie eingerichteten, so genannten Pop-up-Radwege rechtswidrig sind.
Pop up-Radspur in Berlin-Kreuzberg, Hallesche Ufer
(Quelle: Changing Cities/Norbert Michalke)
Betroffen sind acht vorübergehend eingerichtete Radwege. Das Gericht verpflichtete den Antragsgegner, die Senatsverwaltung für Verkehr, Umwelt und Klima, die entsprechenden Radwegschilder zu entfernen. Eingerichtet wurden die Radwege während der Corona-Pandemie.  
Begründet wurden diese laut Gericht von der Verkehrssenatorin Regine Günther (Grüne) damit, dass ein Großteil der Berliner kein Auto habe und in Bus und Bahn der Mindestabstand kaum einzuhalten sei, was es rechtfertige, beschleunigt und gegebenenfalls provisorisch Radwege zu schaffen. Dagegen klagte der Berliner AFD-Abgeordnete und Verkehrspolitiker Frank Scholtysek. Dieser argumentierte, die Corona-Pandemie habe zu wenig mit dem Straßenverkehr zu tun, um die temporären Radwege zu rechtfertigen. 
Das Gericht gab dem Eilantrag statt, weil Radwege nur dort angeordnet werden dürften, wo Verkehrssicherheit, Verkehrsbelastung und der Verkehrsablauf ganz konkret auf eine Gefahrenlage hinweisen und die Anordnung damit zwingend erforderlich sei. Eine konkrete Gefahrenlage, die Voraussetzung für Fahrradwege sei, sei durch die Senatsverwaltung jedoch nicht dargelegt worden. Zudem dürften Radwege innerhalb geschlossener Ortschaften laut Gericht nur außerhalb von Fahrbahnen errichtet werden. Verkehrsfremde Erwägungen wie die Pandemie könnten zur Begründung nicht herangezogen werden. Eine konkrete Gefahrenlage, die Voraussetzung für Fahrradwege sei, sei durch die Senatsverwaltung nicht dargelegt worden.
Stattdessen sei der Senat fälschlich davon ausgegangen, er müsse eine Gefahrenlage nicht begründen. Tatsachen, die auf eine konkrete Gefahr für den Radverkehr auf den betroffenen Straßenabschnitten hindeuteten, ließen sich laut Gericht der Begründung zur Anordnung nicht entnehmen.
Der VSF-Geschäftsführer Albert Herresthal teilt dazu mit: „Pop-up-Radwege sind ein wirkungsvoller Beitrag zur gesunden Mobilität in den Zeiten der Pandemie – und zugleich ein wichtiges Zeichen für die Verkehrswende. Sie haben bundesweit Bedeutung und Signalkraft. Wir gehen davon aus, dass die Senatsverwaltung gegen das Urteil Beschwerde einlegt. Es darf nicht sein, dass die Verkehrswende ausgebremst wird.“


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