Neue EU-Verordnung
16.12.2024, 11:51 Uhr
Produktsicherheitsverordnung ist in Kraft
Am 13. Dezember 2024 erlangte die EU-Verordnung 2023/988 zur allgemeinen Produktsicherheit (General Product Safety Regulation bzw. GPSR) Gesetzeskraft. Diese neue Verordnung ersetzt die bisherige Richtlinie 2001/95/EG und bringt bedeutende Änderungen mit sich.
Die Produktsicherheitsverordnung (GPSR) wurde laut dem Prüfdienstleister Velotech.de entwickelt, um den Herausforderungen moderner Technologien gerecht zu werden und gleichzeitig den Binnenmarkt vor unsicheren Produkten zu schützen. Mit der Verordnung werden die Anforderungen für Hersteller, Importeure und Händler verschärft. Sie soll nicht nur Verbraucher schützen, sondern auch Unternehmen die Einhaltung von Sicherheitsstandards durch harmonisierte Regelungen erleichtern.
Zu den wichtigen Neuerungen der GPSR gehören das umfassende Erstellen von Produktunterlagen seitens der Hersteller (Technische Dokumentation), das Melden von Unfällen oder Sicherheitsprobleme über das EU-Safety-Gate-Portal (Meldepflicht) und eine Nachverfolgbarkeit von Produkten über die gesamte Lieferkette hinweg (Rückverfolgbarkeit). Die GPSR gilt für alle Produkte, die nicht unter andere spezielle EU-Richtlinien oder Verordnungen fallen. Dazu gehören beispielsweise: Mechanische Fahrräder, Zubehörteile, Anhänger und Kindersitze sowie Elektrofahrräder, für die zusätzliche Meldepflichten im Safety-Gate-Portal bestehen.