Kompetenzen statt Verbote 19.04.2023, 10:14 Uhr

Deutscher Städtetag fordert klare Spielregeln für E-Scooter-Verleih

Die stellvertretende Hauptgeschäftsführerin des Deutschen Städtetages, Verena Göppert, hat sich für klare Spielregeln beim E-Scooter-Verleih in Städten ausgesprochen.
Der Deutsche Städtetag will mehr Kompetenzen beim E-Roller-Verleih.
(Quelle: Deutscher Städtetag)
In einer Stellungnahme forderte sie: „Die Länder sollten allen Städten die Möglichkeit geben, für E-Scooter im öffentlichen Raum eine Sondernutzungsgenehmigung zu verlangen. Dann könnten die Städte wie beim Car-Sharing nach objektiven Kriterien auswählen, welche Anbieter vor Ort ihre Roller vermieten dürfen und welche Regeln dafür gelten.“ Dies sei bisher nur in einigen Ländern wie Nordrhein-Westfalen möglich.
Göppert betonte außerdem, dass es klar sein müsse, wo und wie viele Roller abgestellt werden können. Hier sei der Bund gefragt, die Straßenverkehrsordnung und die Verordnung für Elektrokleinstfahrzeuge anzupassen. Auch das so genannte Geofencing solle ausdrücklich zugelassen werden, um die Geschwindigkeit der Roller in bestimmten Bereichen aus Gründen der Verkehrssicherheit automatisch zu drosseln – etwa in Parks oder Fußgängerzonen.

Geofencing statt Abstell-Chaos

Durch Geofencing könne auch verhindert werden, dass ein E-Scooter-Nutzer eine Fahrt auf einem Platz beendet, auf dem das Abstellen verboten ist. Die Anbieter könnten sogar feststellen, ob ein Roller umgefallen ist und zur Stolperfalle wird. Viele Anbieter schöpfen diese technische Möglichkeit schon heute so weit wie möglich aus. Für solche Fälle brauche es dennoch klare zeitliche Vorgaben an die Anbieter, bis wann sie diese Gefahr für Fußgänger und Radfahrer beseitigen müssen, forderte Göppert.
Die stellvertretende Hauptgeschäftsführerin des Deutschen Städtetages betonte, dass die Städte kein Verbot von E-Scooter-Verleihen fordern, sondern lediglich klare Spielregeln und mehr Entscheidungsspielraum für die Kommunen. Ziel sei es, Abstell-Chaos zu vermeiden und für mehr Verkehrssicherheit zu sorgen. Beides sei möglich, wenn Bund und Länder die rechtlichen Rahmenbedingungen für den E-Scooter-Verleih ergänzten.


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