Menschenrechte im Fokus 14.12.2023, 09:46 Uhr

EU bringt strengeres Lieferkettengesetz auf den Weg

Das Europaparlament und die EU-Staaten haben sich auf ein verschärftes Lieferkettengesetz geeinigt. Künftig sollen große Unternehmen zur Rechenschaft gezogen werden, wenn sie etwa von Kinder- oder Zwangsarbeit außerhalb der EU profitieren.
Das neue Lieferkettengesetz soll vor allem die Menschrechte stärken.
(Quelle: Shutterstock / Perspective Jeta)
Die EU-Staaten teilten außerdem mit, dass größere Unternehmen (Firmen mit mehr als 500 Beschäftigten und mindestens 150 Millionen Euro Umsatz) einen Plan erstellen müssen, der sicherstellt, dass ihr Geschäftsmodell und ihre Strategie mit dem Pariser Abkommen zum Klimawandel vereinbar sind. Vorgesehen ist auch, dass Unternehmen vor europäischen Gerichten zur Rechenschaft gezogen werden können, wenn es in ihren Lieferketten zu Verstößen gegen Menschenrechte kommt. 
Unternehmen sind zudem den Angaben zufolge für ihre Geschäftskette verantwortlich, also auch für Geschäftspartner des Unternehmens und teilweise auch für nachgelagerte Tätigkeiten wie Vertrieb oder Recycling.

Mehr deutsche Unternehmen erfasst

Die Vorsitzende des Binnenmarktausschusses im EU-Parlament, Anna Cavazzini, sprach von einem guten Tag für die Menschenrechte, sie hätte sich aber noch strengere Regeln für Klima- und Umweltschutz gewünscht. Die Grünen-Politikerin betonte auch, dass das EU-Lieferkettengesetz über das deutsche Gesetz hinausgehe und mehr Unternehmen von den Regeln erfasst würden. In Deutschland gilt seit Jahresbeginn ein Lieferkettengesetz.
Mit dem Gesetz seien deutsche Unternehmen für Sorgfaltspflichtverletzungen haftbar, was bislang im deutschen Lieferkettengesetz ausgeschlossen sei. So könnten Unternehmen zivilrechtlich zur Verantwortung gezogen und beispielsweise Schadenersatzansprüche geltend gemacht werden, so der SPD-Europaabgeordnete René Repasi.

Kritik aus der Wirtschaft

Die Einigung muss vom Europaparlament und den EU-Staaten noch bestätigt werden – das gilt in der Regel jedoch als Formsache. Anschließend muss das EU-Lieferkettengesetz von der Bundesregierung noch in nationales Recht umgesetzt werden. Unionspolitiker hatten sich ähnlich wie Wirtschaftsvertreter in der Vergangenheit eher kritisch zu dem Gesetz geäußert. Sie befürchteten unter anderem zu großen Bürokratieaufwand für Unternehmen und dadurch einen Wettbewerbsnachteil gegenüber Firmen aus Drittstaaten, die nicht von den Regeln betroffen sind.


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