Werkstatt auf, Verkauf zu 07.01.2021, 14:08 Uhr

Verschärfung des Lockdowns trifft Fahrradhandel kaum stärker als zuvor

Der verschärfte Lockdown ändert nichts an den bisherigen Einschränkungen für Fahrradwerkstätten.
Mund-Nase-Maske
(Quelle: Pixabay)
Der verschärfte Lockdown ändert nichts an den bisher geltenden Regeln für Fahrradwerkstätten. „Grundsätzlich sind Werkstätten nicht oder wenn nur kaum vom Lockdown betroffen. Schließlich dürfen Sie ja öffnen und auch Ersatzteilverkauf betreiben“, so Uwe Wöll, Geschäftsführer des VSF. Ersatzteile zur Reparatur, etwa Reifen, Bremsbeläge oder Antriebsteile, dürfen also weiterhin verkauft und montiert werden. Helme oder anderes Zubehör dagegen nicht, selbst dann nicht, wenn diese vorher per Telefon bestellt wurden. Auch neue Kompletträder dürfen nicht über die Werkstatt verkauft werden. Diese Ware darf jedoch, wie bereits im Frühjahr, vom Kunden bestellt werden, etwa per Telefon oder Internet. Der stationäre Fachhändler darf diese Ware an den Kunden ausliefern und sie ihm etwa unter Wahrung der Abstandsregeln zur Haustür bringen.
Im Detail lassen sich pauschale Aussagen schwer treffen, etwa ob ein neues Schloss über die Werkstatt verkauft werden darf, wenn das alte Schloss defekt ist. Die Umsetzung des Lockdowns obliegt den Ordnungsämtern, diese dürfen die Vorgaben regional unterschiedlich umsetzen. Wer es also ganz genau wissen will, der wendet sich an sein Ordnungsamt.


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