Lockerung der Schutzmaßnahmen 09.04.2020, 08:00 Uhr

Thüringen öffnet vorsichtig die Fahrradgeschäfte

Das Bundesland Thüringen erlaubt seit Dienstag den eingeschränkten Betrieb von Fahrradfachgeschäften. Die Betreiber müssen dafür strenge Regeln durchsetzen.
Offenes Geschäft (Symbolbild)
(Quelle: Pixabay)
Die Inhaber sind verpflichtet, dafür zu sorgen, dass die Kunden einen Abstand von mindestens 1,50 Meter zueinander halten. Dafür müssen sie den Zutritt steuern, etwa über Einlasskontrollen. Kunden mit erkennbaren Corona-Symptomen muss der Eintritt verwehrt werden. Die Inhaber müssen die Kunden aktiv und in geeigneter Weise über allgemeine Schutzmaßnahmen wie Händehygiene, Abstand halten und Husten-und Nies-Etikette informieren und Desinfektionsmittel bereitstellen.
Als vorbeugende Maßnahmen nennt das Thüringer Ministerium für Arbeit in seinem Erlass vom 22. März auf seiner Website etwa Abstandslinien auf dem Boden oder auch Plexiglasscheiben im Kassenbereich. Die am 7. April erfolgte Ausnahme der Fahrradgeschäfte von der allgemeinen Schließung findet sich hier (Seite 4, Paragraph 6), die verpflichtenden Maßnahmen stehen hier.
Mit Sachsen-Anhalt und Mecklenburg-Vorpommern sowie Berlin dürfen damit die Fahrradgeschäfte in vier Bundesländern wieder verkaufen. Zuletzt hatten Fahrradhändler in mehreren Bundesländern Unmut darüber geäußert, dass Baumärkte auch Fahrräder verkaufen dürfen, während die Fachgeschäfte geschlossen bleiben müssen.


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